Kritik an Söders Regierung

Verwaltungsgericht entscheidet: Erste Corona-Ausgangssperre war rechtswidrig

6.10.2021, 12:26 Uhr
Markus Söder gilt als Hardliner in der Corona-Politik. Eine Entscheidung von der Staatsregierung hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt kassiert. 

© Michael Kappeler, dpa Markus Söder gilt als Hardliner in der Corona-Politik. Eine Entscheidung von der Staatsregierung hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt kassiert. 

Am Montag bekam ein Kläger aus Bayern, der sich gegen die im März 2020 von der Staatsregierung in München erlassene Ausgangsbeschränkung gewehrt hatte, in einem Beschluss der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs recht: Laut der Zeitung Welt haben die Richter die Maßnahme für rechtswidrig erklärt.

Söder hatte damals nicht nur appelliert: "Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nur in Ausnahmefällen nach draußen." Er hatte den Bürgern im Freistaat auch unter hohen Bußgeldandrohungen untersagen lassen, das Haus zu verlassen – ausgenommen waren nur der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein beziehungsweise mit Familienmitgliedern.

Laut Gericht habe diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzverordnung "gegen das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht" verstoßen und sei deshalb "unwirksam" gewesen, schreibt die Welt.

Weiter habe die Staatsregierung es versäumt, "bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen". Die Richter zweifeln nicht nur die "Praktikabilität" und die "Effektivität" der Ausgangssperre an, sie bescheinigen der bayerischen Staatsregierung auch ein fragwürdiges Menschenbild, indem sie schreiben: "Sollte in dem Verweilen in der Öffentlichkeit eine Gefahr für die Bildung von Ansammlungen gesehen worden sein, weil sich um den Verweilenden sozusagen als Kristallisationspunkt Ansammlungen von Menschen bilden könnten, so unterstellt diese
Sichtweise ein rechtswidriges Verhalten der Bürger und setzt dieses sogar voraus."

Bisher haben sich Verwaltungsgerichte zumeist in Eilverfahren mit den Maßnahmen befasst. Nach eineinhalb Jahren der Pandemie aber stehen in den nächsten Wochen und Monaten nun die Hauptsache-Entscheidungen an.

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