Verwaltungsgericht München bestätigt Alkoholverbot

15.10.2020, 18:19 Uhr
Das Alkoholverbot konnte trotz zweier Eilanträge nicht umgestoßen werden.

© imago stock&people via www.imago-images.de, imago images/Rüdiger Wölk Das Alkoholverbot konnte trotz zweier Eilanträge nicht umgestoßen werden.

Das Verwaltungsgericht (VG) München lehnte am frühen Donnerstag Eilanträge zweier gastronomischer Betriebe in der bayerischen Landeshauptstadt gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt ab (Aktenzeichen der Beschlüsse: M 26b S 20.5134 und M 26b S 20.5125).


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Das Verbot sei angesichts der aktuellen Infektionszahlen verhältnismäßig, heißt es in der Begründung: " Auch beim Genuss von Speisen unter Alkoholbegleitung sind die mit dem Alkoholkonsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren nicht ausgeschlossen". Der Konsum von Alkohol lasse die Lautstärke von Gesprächen und Gelächter ansteigen und verlängere auch die Verweildauer in einem Lokal. Gerade in der kalten Jahreszeit begünstige dies "typischerweise" die Ansteckungsgefahr. Eine solche "typisierende Betrachtungsweise" sei angesichts des vielfältigen gastronomischen Angebots zulässig.

Die Betreiber zweier Münchener Restaurants sehen in der Anordnung der Stadt, ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken zu dürfen, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit. Gegen die Ablehnung ihres Eilantrags können sie innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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