Vier-Stufen-Plan für Gastgewerbe: Dehoga mit Forderungen an Politik

4.2.2021, 18:16 Uhr
In vier Stufen soll das Gastgewerbe laut dem DEHOGA in Zukunft wieder geöffnet werden.

© Wedel/Kirchner-Media via www.imago-images.de, imago images/Kirchner-Media In vier Stufen soll das Gastgewerbe laut dem DEHOGA in Zukunft wieder geöffnet werden.

Bis Mitte Februar gelten die aktuellen Corona-Regelungen noch, dass danach Lockerungen zu erwarten sind, ist aber nicht gesagt. Ob diese möglichen Lockerungen dann auch das Gastgewerbe betreffen, ist noch unsicherer. Dabei braucht diese Branche dringend eine Perspektive, Planungsmöglichkeiten mit Blick auf die Zukunft. Genau das soll das Vier-Stufen-Modell, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverbund (DEHOGA) Bayern hat nun mit den DEHOGA Landesverbänden Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelt hat, nun bieten.

"Nun müssen rasch klare Kriterien definiert werden, die eine verantwortungsvolle und dauerhafte Wiedereröffnung der Betriebe planbar und nachvollziehbar machen, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt", fordern die Präsidentinnen und Präsidenten der drei DEHOGA Landesverbände die Politik auf. Einzelne Betriebstypen, die weiter geschlossen bleiben müssen, sollten demnach angemessen entschädigt werden. "Die Gäste waren und sind in unseren DEHOGA-Betrieben jederzeit sicher. Das gilt auch zukünftig!", sagt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayernischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA.

Schließlich wären die Schutz- und Hygienekonzepte bereits nach dem ersten Lockdown erfolgreich umgesetzt worden, neuere Investitionen in beispielsweise Lüftungstechniken und digitale Kontakterfassung könne die Sicherheit sogar noch erhöht werden. "Es gab in der Gastronomie und Hotellerie keine signifikanten Infektionsgeschehen."

In vier Stufen zur vollständigen Öffnung

Laut der drei Verbände sollte sich die Planung künftig nach den landesweiten Infektionszahlen richten, um dadurch eine "allgemeinverbindliche Orientierung für das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben in Deutschland, unter Einhaltung der bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln" gewährleisten zu können.


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Der Vier-Stufen-Plan sieht vor, dass bei Stufe eins (Erreichen einer 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner über eine Woche lang) die Beherbergung und Außengastronomie wieder öffnen darf. Wird Stufe zwei (7-Tage-Inzidenz von 50 und kleiner über eine Woche lang) erreicht, sollen Gäste auch wieder die Speisen-Gastronomie nutzen dürfen. Außerdem soll hier auch wieder die Möglichkeit für Tagungen und Veranstaltungen ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben bestehen.

Stufe drei (7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner über eine Woche lang) würde dann eine Öffnung der Getränke-Gastronomie ebenso wie Buffets und Abholbereiche ermöglichen, auf Stufe vier (7-Tage-Inzidenz von 20 und kleiner über eine Woche lang) sollen dann auch wieder Clubs und Diskotheken ohne Tanzfläche öffnen dürfen.

Gesundheit hat oberste Priorität

Außerdem fordern die Verbände eine dauerhafte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für alle Leistungen des Gastgewerbes, "um die Ertragskraft des Gastgewerbes nachhaltig zu stärken". Die Befristung des Mehrwertsteuersatzes bis zum 31.12.2022 solle aufgehoben und um Getränke ergänzt werden, schließlich musste vor allem die Getränke-Gastronomie überdurchschnittlich lange schließen.

Die Dehoga Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz wollen dem Gastgewerbe durch diese Forderungen und den Vier-Stufen-Plan zumindest eine gewissen Planungsmöglichkeit geben und eine Perspektive auf Öffnungen in Aussicht stellen. Dabei wird betont: "Die Gesundheit und Sicherheit der Gäste, Mitarbeiter und Gastgeber haben für uns weiter oberste Priorität!"

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