Vor Urnengang: Das sollten Sie heute zur Europawahl wissen

26.5.2019, 08:13 Uhr
Am Sonntag steht die Europawahl an - und bei vielen Wahlberechtigten sind noch einige Fragen offen.

© Christophe Gateau/dpa Am Sonntag steht die Europawahl an - und bei vielen Wahlberechtigten sind noch einige Fragen offen.

Das Wahlsystem

Jede Partei, insgesamt sind es 41, hat vorher eine Liste mit ihren Kandidaten für das Europaparlament erstellt. Die Nominierung und wer auf welchen Listenplatz kommt, fand auf Parteitagen statt. Fast alle Parteien gehen mit Bundeslisten ins Rennen – haben also deutschlandweit die gleichen Kandidaten. Nur die CDU und CSU treten mit Landeslisten an.

Der Wähler kann sein Kreuzchen nur für die Liste einer Partei setzen, nicht für Einzelpersonen. Weil es bei der Europawahl keine Sperrklauseln gibt, können auch Kleinstparteien ins Parlament einziehen. In Deutschland gilt dafür die Faustregel von mindestens einem Prozent der Stimmen. Das neue Europaparlament soll 751 Sitze haben und konstituiert sich am 2. Juli in Straßburg.

Wer darf wählen?

Jeder volljährige Bürger der europäischen Union darf wählen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden per Post versandt. Auch Unionsbürger, also Menschen aus anderen Ländern der EU, die in Deutschland wohnen, dürfen hier wählen. Sie müssen dafür bei der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wer bei der EU-Wahl in 2014 bereits eingetragen war, wird automatisch im Verzeichnis fortgeführt. Auf wen das nicht zutrifft, der musste einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Unionsbürger haben auch die Möglichkeit, sich wieder streichen zu lassen. Deutsche sind automatisch über das Melderegister eingetragen.

Andersherum funktioniert es ähnlich: Wer als Deutscher im EU-Ausland zu Hause ist und an der Wahl teilnehmen möchte, muss vorher einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben. Innerhalb der EU können Deutsche sowohl in der Bundesrepublik als auch in ihrem ausländischen Zuhause wählen. Für letzteres gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Hier gewährleistet ein Datenaustausch zwischen den EU-Ländern, dass niemand in zwei Ländern seine Stimme abgibt.

Deutsche, die außerhalb der EU wohnen, dürfen ebenfalls wählen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Laut Gesetz müssen sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und eine „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ in Deutschland vorweisen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man nach Geburt und Schulbesuch in Deutschland mit zwölf Jahren ins Ausland gezogen ist, aber die alte Heimat regelmäßig für weniger als drei Monate besucht.

Die Fraktionen

So sieht der Stimmzettel aus.

So sieht der Stimmzettel aus.

Gerade so viele, damit alle gängigen politischen Weltanschauungen vertreten sind: Christdemokraten und Konservative bilden die Europäische Volkspartei EVP, Sozialdemokraten die S&D-Fraktion, Grüne und regionale autonome Parteien die EGP/EFA, nationalkonservative und EU-kritische Parteien die EKR, die Liberalen die „Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa“ ALDE, Linke, Sozialisten und Kommunisten die Fraktion GUE/NGL, Rechtspopulisten die Fraktion „Europa der Freiheit und der direkten Demokratie“ EFDD und rechtspopulistische bis rechtsextreme Parteien die Fraktion ENF.

Der Wahlsonntag

Wie gewohnt, sollten die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis zur Abstimmung mitgebracht werden. Die Lokale sind deutschlandweit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer am Wahlsonntag verhindert ist, kann per Briefwahl abstimmen. Diese muss bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Generell hat man dafür bis zum Freitag vor der Wahl um 18 Uhr Zeit. In besonderen Fällen, beispielsweise einer nachweisbaren plötzlichen Erkrankung, kann die Briefwahl auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.

Der Stimmzettel

Auf dem Stimmzettel richtet sich die Reihenfolge der Wahlvorschläge nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien bei der letzten Europawahl erreicht haben. Daran anschließend werden alphabetisch die Parteien und Vereinigungen aufgelistet, die 2014 noch nicht angetreten sind. Dadurch, dass jeder nur eine Stimme hat, nur eine Partei und keine Einzelkandidaten wählen kann, ist der Stimmzettel recht übersichtlich aufgebaut: 
links der Listenplatz, mittig die Partei mit allen Kandidaten, rechts der Kreis für das Kreuzchen – fertig. Allerdings ist er, wegen der vielen Parteien, um einiges länger als beispielsweise der Stimmzettel für die Bundestagswahl.

Nicht "gleich"

Die Wahl ist frei, geheim, aber nicht gleich: Die Stimmen der EU-Bürger haben auf EU-Ebene unterschiedliches Gewicht – wegen der 28 unterschiedlich großen Staaten mit unterschiedlichen nationalen Wahlsystemen und den nur teils vorhandenen Sperrklauseln. Das soll durch das Prinzip der „degressiven Proportionalität“ behoben werden. Für diesen verworrenen Begriff gibt es ein Beispiel: Malta hat 400.000 Einwohner und fünf Europaabgeordnete, Deutschland hat rund 80 Millionen Einwohner und 99 Abgeordnete. Das heißt im Umkehrschluss, dass ein Europaabgeordneter aus Malta 80.000 seiner Landsleute vertritt und ein deutscher Parlamentarier 800.000 Deutsche.

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