Ändern sich bald die Regeln?

2G, 3G, 3G plus: Was Ungeimpfte jetzt beachten müssen

25.10.2021, 10:25 Uhr
 Eine Klinik-Mitarbeiterin zieht den Covid-19 Impfstoff von Biontech/Pfizer für eine Impfung auf eine Spritze

© Sven Hoppe/dpa  Eine Klinik-Mitarbeiterin zieht den Covid-19 Impfstoff von Biontech/Pfizer für eine Impfung auf eine Spritze

Wo liegt der Unterschied zwischen 2G, 3G und 3Gplus?

2G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt bekommen, nicht aber negativ Getestete. Bei der 3G-Regel haben Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt. 3G plus ist dasselbe wie 3G, allerdings gilt dann nur ein negativer PCR-Test, kein Schnelltest. Sonderregeln gelten für Kinder und Jugendliche - diese finden Sie hier.

Überall, wo die 3G-Regel gilt, können Betreiber freiwillig auf 2G oder 3G plus umstellen, erklärt das Bayerische Gesundheitsministerium. Bei 2G oder 3G plus entfallen laut Ministerium Maskenpflicht, Mindestabstand, eine Personenobergrenze und ein Alkoholverbot bei Sport und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen.

Wann ist 3G plus Pflicht?

"Verpflichtendes 3G plus gilt in Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen sowie in Gastronomiebetrieben zum Beispiel bei Tanzmusik", teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit.

Muss ich mich als Ungeimpfter immer vorher informieren, was genau gilt?

"Vor einem Besuch sollten sich die Besucher informieren, ob Betreiber/Veranstalter freiwilliges 2G oder 3G plus eingeführt haben und sicherstellen, dass Sie den dafür notwendigen Nachweis für den Zugang erbringen", teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit.

Wo gelten 3G, 3G plus und 2G nicht?

Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, die Schülerbeförderung, der Arbeitsplatz (Beschäftigte ohne Kundenkontakt), Prüfungen, Wahllokale und Eintragungsräume, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1000 Personen sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Ebenso ausgenommen sind nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen, öffentliche Einrichtungen wie etwa der Landtag, Gerichte, kommunale Gremien oder Behörden. Für Schule und Kita gelten Sonderregelungen.

Bis wann gelten diese Regeln?

Die Geltungsdauer von Infektionsschutzverordnungen der Länder ist auf vier Wochen begrenzt, die Maßnahmen können dann verlängert werden. "Die 14. BayIfSMV tritt nach derzeitigem Stand mit Ablauf des 29. Oktober 2021 außer Kraft. Die Staatsregierung beobachtet die pandemische Situation nach wie vor sehr sorgfältig und wird lageangepasst über weiterhin erforderliche Maßnahmen entscheiden", erklärt das Ministerium. "Welche Regelungen nach dem 29.Oktober gelten werden, steht derzeit noch nicht fest", teilt ein Sprecher mit.

Dieser Artikel vom 22. Oktober wurde am 25. Oktober aktualisiert.

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