Scherz oder Straftat?

Keine Ermittlungen wegen umstrittener Wahlkampf-Äußerung von Söder

22.9.2021, 15:11 Uhr
Markus Söder beim Wahlkampfauftritt in Schweinfurt. 

© Nicolas Armer, dpa Markus Söder beim Wahlkampfauftritt in Schweinfurt. 

Drei Strafanzeigen, aber keine Ermittlungen - CSU-Chef Markus Söder muss wegen scherzhafter Bemerkungen bei einem Wahlkampfauftritt in Schweinfurt keine Furcht vor Strafverfolgung haben. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt werde die Anzeigen nicht weiterverfolgen, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Söder hatte den CSU-Anhängern im Publikum noch einmal den Ernst der Lage bei der Bundestagswahl klarmachen wollen. Alle sollten in ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis nach potenziellen Wählern suchen. "Fragen Sie alle: "Was möchtest du denn wählen?"", forderte Söder auf. Denen, die zu einer anderen Partei als der CSU tendierten aber noch nachdenken wollten, sollten sie sagen: "Gute Idee, lass dir noch eine Woche Zeit, die Wahl ist erst nächste Woche." Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.

Die Anzeigenerstatter sahen darin einen Aufruf zur Wählertäuschung. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. "Nach Prüfung eines Mitschnitts der Rede liegt kein Anfangsverdacht vor, weder bezüglich einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten noch einer Wählertäuschung", heißt es in der Stellungnahme der Behörde. "Die Äußerung erweckt erkennbar nicht den Eindruck der Ernsthaftigkeit. Sie war für sich genommen und nach den Gesamtumständen als Scherz zu verstehen."

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