Anspruch auf Finderlohn

Geld gefunden: Darf man es einfach so behalten?

Alice Vicentini

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8.8.2022, 08:12 Uhr
Finden Sie ein Portemonnaie, sind Sie dazu verpflichtet, es zurückzugeben.

© AndreyPopov via www.imago-images Finden Sie ein Portemonnaie, sind Sie dazu verpflichtet, es zurückzugeben.

Sie spazieren durch die Stadt, schauen plötzlich nach unten und entdecken einen Geldschein auf der Straße. Jeder freut sich erst einmal. Doch dann plagt einen das schlechte Gewissen: Darf man gefundenes Geld überhaupt behalten? Was Sie in solch einer Situation tun können und dürfen, verraten wir Ihnen.

Finden Sie Geldbeträge bis zu 10 Euro, seien es ein Fünf-Euro-Schein oder einfach nur ein paar Münzen, haben Sie Grund zur Freude, denn sie dürfen sie behalten. Beträge ab einem Wert von zehn Euro müssen Sie hingegen abgeben. Die richtige Anlaufstelle ist die zuständige Behörde, etwa das örtliche Fundbüro oder die Polizeidienststelle.

Wenn Sie einen Geldbeutel mit Bargeld finden, sind Sie dazu verpflichtet, ihn an den Besitzer zurückzugeben. Um zu erfahren, wem es gehört, kann oft ein Blick in den Geldbeutel schon hilfreich sein. Sind der Personalausweis oder der Führerschein beiliegend, haben Sie Namen und Adresse des Besitzers zur Hand.

Finderlohn bei Abgabe

Übergeben Sie dem Besitzer das gefundene Geld, zahlt sich ihre Ehrlichkeit aus. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht nämlich einen Finderlohn vor, den Sie vom Besitzer verlangen können.

Bei Bargeld im Wert bis 500 Euro haben Sie ein Fundrecht von fünf Prozent. Das heißt, wenn Sie 100 Euro gefunden haben, steht Ihnen ein Finderlohn von fünf Euro zu. Bei Geldbeträgen ab einem Wert von 500 Euro sind es noch drei Prozent, die dazu kommen. Finden Sie zum Beispiel 700 Euro, haben Sie Anspruch auf 25 Euro (fünf Prozent von 500 Euro) plus sechs Euro (drei Prozent von 200).

Wenn Sie Bargeld in einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln entdecken, steht Ihnen nur die Hälfte des Finderlohns zu – und das auch nur dann, wenn der Wert 50 Euro übersteigt.

Der Finderlohn steht Ihnen jedoch nur zu, wenn der Besitzer den verlorenen Geldbetrag beim Fundbüro gemeldet hat. Ist das nach von sechs Monaten nicht geschehen, gehört der Geldfund Ihnen.