Teilzeit, bitte!

Aber kann ich mir das eigentlich leisten?

29.7.2022, 15:18 Uhr
Aber kann ich mir das eigentlich leisten?

© Christin Klose/dpa-tmn

Mehr Freizeit, weniger Arbeit - viele Beschäftigte lässt diese Vorstellung von Teilzeit träumen. Laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden wollten 2019 fast 1,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland kürzer arbeiten.

Jutta Rump beobachtet hier einen Paradigmenwechsel. In der Vergangenheit, so die Professorin am Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) in Ludwigshafen, sei es eher um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegangen. Klassischerweise hätten Frauen in Westdeutschland, die sich um ihre Kinder kümmerten, 50 Prozent gearbeitet, meist nur am Vormittag.

Diese Fälle gebe es zwar nach wie vor, jetzt komme Teilzeit aber prinzipiell für die gesamte Belegschaft in Betracht. "Wer heute Teilzeit wählt, muss nicht unbedingt in einer bestimmten Lebenssituation sein, sondern will sich einfach wohler fühlen." Es gehe eher um eine Balance zwischen Beruf und Privatleben. Aber wer kann sich das leisten?

Recht auf Teilzeit

Grundsätzlich haben alle Angestellten das Recht auf Teilzeit, sagt Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Wer mindestens sechs Monate bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten tätig war, kann einen entsprechenden Antrag einreichen. Der Teilzeit-Anspruch kann auch aus Dienst- oder Betriebsvereinbarungen, aufgrund eines Tarifvertrages oder wegen Sondergesetzen bestehen.

Die Expertinnen empfehlen, sich vor einer solchen Entscheidung beraten zu lassen, welche finanziellen Auswirkungen eine Reduzierung der Arbeit hätte. Aber auch darüber, was das für die Rente bedeutet. "Es gibt viele gute Online-Rechner, unter anderem beim Bundesarbeitsministerium, die dabei helfen, auszurechnen, wie sich das Gehalt reduziert", sagt Hauer. Auch die Wahl der Steuerklasse könne Auswirkungen darauf haben, wie viel Nettogehalt vom Brutto übrig bleibe, sagt Charlotte Guckenmus, Fachanwältin für Sozialrecht.

Finanzielle Auswirkungen ausrechnen

Wie groß die finanziellen Auswirkungen sind, hängt natürlich davon ab, wie stark man die Arbeitszeit reduziert. "Bei 90 oder 80 Prozent kann man das gut ausgleichen, alles ab 70 Prozent hat deutliche Auswirkungen", erklärt Jutta Rump. Steuerlich könne es durchaus sein, dass man zwar 20 Prozent weniger arbeitet, aber auf dem Konto nur zehn Prozent weniger landen.

"Die Auswirkungen auf die Rente ist höhere Mathematik", sagt Kaarina Hauer. Hier helfen die Deutsche Rentenversicherung oder Versichertenälteste, die eine Probeabrechnung durchführen können. Denn durch die Teilzeit sammelt man weniger Entgeltpunkte, das heißt die Rente reduziert sich in der Regel. "Die Wartezeit jedoch, also wann man in Rente gehen kann, beeinflusst das normalerweise nicht", sagt Hauer. Eine zusätzliche Altersvorsorge könne hier sinnvoll sein.

Zusätzliche Einnahmequellen gefragt

Eine gute Betriebsrente als zusätzliche Einnahmequelle im Alter könne die Auswirkungen etwas abfedern, sagt Fachanwältin Guckenmus. Sie warnt eindringlich vor einer Teilzeitfalle gerade für Frauen, da Teilzeitberufe nach wie vor hauptsächlich von Frauen ausgeübt würden.

"Außer mehr Freizeit sehe ich keine Vorteile", lautet ihr Urteil. Wer sich dafür entscheide, müsse in jedem Fall vorsorgen und beispielsweise in Aktien, eine zusätzliche Versicherung oder Gold investieren.

Brückenteilzeit soll vor Teilzeitfalle schützen

Auch eine vorübergehende Stunden-Reduzierung ist möglich, werde aber bislang wenig genutzt, sagt Kaarina Hauer. Die "Brückenteilzeit" sieht vor, dass man zwischen ein und fünf Jahren die Arbeitszeit reduziert und danach automatisch wieder Vollzeit arbeitet.

Allerdings gelten hier etwas strengere Ansprüche: Es müssen mehr als 45 Beschäftigte im Betrieb arbeiten, nicht 15. Sind es weniger als 200 und nehmen schon viele Brückenteilzeit in Anspruch, kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen.

Ablehnung nur mit guten Gründen

Generell kann ein Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Auf einem angespannten Arbeitsmarkt sind solche Einwände des Arbeitgebers nicht unwahrscheinlich. Die Gründe müssen jedoch nachgewiesen werden. "Die Hürde ist recht hoch", sagt Hauer. Sollte der oder die Vorgesetzte ablehnen, könne es sich lohnen zu verhandeln, und beispielsweise eine Vertretung vorzuschlagen. "Dann geht es manchmal zu wie auf dem Basar", fasst Jutta Rump zusammen.

Im Notfall gibt es die Möglichkeit, zu klagen. "Das passiert aber selten, weil man ja in der Regel weiter dort arbeiten möchte", sagt Kaarina Hauer.

Das Team sollte Bescheid wissen

Jutta Rump rät, sich vor dem endgültigen Entschluss zur Teilzeit mit dem Team abzusprechen. "Sie sollten Ihre Überlegungen nicht nur im Team thematisieren, sondern ihren Wunsch vor allem begründen." Alles andere sei unsolidarisch gegenüber denjenigen, die den Laden am Laufen halten und die zusätzliche Arbeit abfangen. Denn falle Arbeitszeit im Team weg, müssten die anderen das kompensieren. Einen Ersatz auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt zu finden, sei schwierig.

Kaarina Hauer empfiehlt, zu recherchieren, ob man Anspruch auf Teilzeit hat, dann den Arbeitgeber zu informieren, anschließend die Kollegen und Kolleginnen.

Setzen mehrere Personen in der Belegschaft oder im engeren Team auf Teilzeit, sollte eine Art Schichtplan aufgestellt werden, empfiehlt Jutta Rump. "Auch für Kunden nach außen sollte es transparent sein, wer wann da ist." Für den Arbeitgeber wiederum sei eine strategische Personalplanung dann unerlässlich.