Betrugsversuch

Bei Ebay Kleinanzeigen: Statt Geld zu verdienen, verliert Verkäuferin plötzlich 3000 Euro

Andreas Hofbauer

Volontär

E-Mail zur Autorenseite

25.4.2023, 18:26 Uhr
Das Logo des Online-Kleinanzeigen-Portals "eBay Kleinanzeigen" ist auf dem Display eines iPhone zu sehen.

© Silas Stein/dpa/Symbolbild Das Logo des Online-Kleinanzeigen-Portals "eBay Kleinanzeigen" ist auf dem Display eines iPhone zu sehen.

Eine neue Betrugsmasche macht auf Kleinanzeigen-Portalen die Runde. Das teilte die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Konkret geht es um einen Fall, in dem eine Frau zwei Tickets für das Skispringen in Willingen zum Verkauf auf Ebay Kleinanzeigen angeboten hatte. Eine angebliche Interessentin meldete sich bei der Frau und wollte die Tickets über die "Sicher bezahlen"-Option kaufen. Die Verkäuferin lässt sich auf den Vorschlag ein und erhält eine SMS, dass die Artikel bezahlt worden seien und sie die Zahlung lediglich unter einem Link bestätigen müsse.

Über den Link landet sie auf der vermeintlichen Website des Portals. Hier hinterlegt sie die Daten ihrer Kreditkarte, um das Geld zu erhalten. Was sie nicht weiß: Es handelt sich um eine Fake-Website, die nur wie die ihrer Bank aussieht. Mit der Eingabe der Bankdaten werden der Frau 3.000 Euro abgebucht. Als sie den Schwindel bemerkt, ist es bereits zu spät – und eine Rückzahlung durch die Bank wird abgelehnt.

Was ist "Smishing"?

"Das ist für die Verbraucherin natürlich äußerst ärgerlich", sagt Ann-Katrin Fornika, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Oldenburg in einer Pressemitteilung. Sie erklärt: "Beim ‚sicher bezahlen‘ denken die meisten nicht an ein Betrugsrisiko. Schließlich bietet die Funktion auch einen Käufer- und Verkäuferschutz. Und so tappen viele in die ‚Smishing‘-Falle." Unter Smishing versteht man gefälschte Textnachrichten, die Menschen dazu verleiten, Malware herunterzuladen, vertrauliche Informationen weiterzugeben oder Geld an Cyberkriminelle zu senden. Wichtig bei "Sicher bezahlen" auf ebay-Kleinanzeigen ist, dass die Funktion ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigen-Portals stattfindet. "Links in E-Mails oder SMS sollten daher gar nicht erst angeklickt und Daten so preisgegeben werden", erklärt die Beraterin.

"Verkäuferinnen und Verkäufer sollten immer selbst die Zahlungsart bestimmen", rät Fornika. So können sie sich auch in aller Ruhe mit dem korrekten Ablauf auseinandersetzen. Bestenfalls wird der Verkaufsgegenstand immer gegen Barzahlung abgeholt – so kann nur wenig schiefgehen. "Wer seinen Artikel aber versenden kann und möchte, sollte unbedingt auf eine sichere Zahlungsart mit Käufer- und Verkäuferschutz setzen", sagt Fornika. Dabei sollte beim Versand auch darauf geachtet werden, dass dieser versichert erfolgt und nachverfolgt werden kann. Nur so können später gegebenenfalls Ansprüche geltend gemacht werden.

Weitere interessante Themen: