Lange Auszeit

Urlaubsplanung: Darf man den kompletten Jahresurlaub auf einmal nehmen?

Stefan Besner

Online-Redaktion

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11.1.2023, 08:35 Uhr

Urlaub - das ist bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Viele haben in den vergangenen Pandemiejahren auf lange Reisen verzichtet. Nun kommen auch noch die horrenden Energiepreise hinzu, die das Heizen hierzulade teuer machen. Wer seinen Jahresurlaub noch auf der hohen Kante liegen hat, der könnte durchaus in Versuchung geraten, seine sieben Sachen zu packen und im Süden zu überwintern. Mehrere Wochen Auszeit in einem warmen, sonnigen Land, das klingt zu schön, um wahr zu sein - ist es das womöglich auch? Dürfen Beschäftigte ihren gesamten Urlaubsanspruch auf einmal auf den Kopf hauen?

"Das ist möglich, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Schwierig werde es, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können. In Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes ist zwar vorgesehen, dass der Arbeitgeber den Urlaub zusammenhängend zu gewähren hat, das gilt laut Bredereck aber nicht, wenn dem dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers entgegenstehen.

Mindestens zwölf Tage am Stück

Laut Gesetz haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ihnen mindestens zwölf Werktage Urlaub am Stück gewährt werden. Allerdings nur, wenn man von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Bei einer regulären Fünf-Tage-Woche müssen Beschäftigte mindestens zehn Urlaubstage am Stück gewährt bekommen. "Anders verhält sich das nur, wenn der gesetzliche Urlaubsanspruch geringer ausfällt, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis nicht über das gesamte Jahr bestand", so Bredereck.