Preisschock

Energieanbieter schicken Horror-Rechnungen: Was Sie jetzt wissen müssen

14.9.2022, 09:15 Uhr
Heizen wird im kommenden Winter teuer. (Symbolbild)

© IMAGO/Christoph Hardt Heizen wird im kommenden Winter teuer. (Symbolbild)

Erste Energieanbieter haben die Gaspreise massiv angehoben. Auf den Jahresverbrauch ergeben sich nun sehr hohe Abschlagszahlungen. In vielen Fällen verzehnfacht sich die monatliche Gasrechnung.

Wegen der knappen Gaslieferung aus Russland trifft es nun den Endverbraucher. Gas-Versorger nutzen die neue Gasumlage, um Preise in die Höhe schlagen zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher können im schlimmsten Fall eine Verzehnfachung der Ursprungskosten erwarten.

Abschläge bei Strom- und Gasverträgen sind so berechnet, dass sie zum tatsächlichen Verbrauch eines gesamten Abrechnungszeitraums, der in der Regel ein Jahr beträgt, passen. Auch rechtlich müssen sich Energieträger am Vorjahresverbrauch orientieren. Bei Neukundinnen und -Kunden werden diese mit ähnlichen Kunden oder Vormietern vergleichend abgeschätzt.

Wann dürfen Abschlagszahlungen erhöht werden?

Laut Verbraucherzentrale.de gilt grundsätzlich: Eine einseitige Erhöhung der Abschlags- oder Vorauszahlungen durch den Anbieter - innerhalb eines Abrechnungszeitraums - ist ohne weiteres nicht zulässig. Gründe für hohe Abschlagszahlungen können sein, dass eine Verbrauchsprognose nach einem Anbieterwechsel nicht verwendet wird. Auch eine Verbrauchsreduzierung, die nicht berücksichtigt wird, kann erhöhte Kosten begründen. Doch momentan geht es viel mehr um die knappen Gas- und Stromlieferungen - und die damit einhergehenden hohen Beschaffungskosten.

Was können Sie tun, wenn die Abschlagskosten erhöht werden?

Bevor monatliche Abschläge erhöht werden, sind Anbieter verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vorher zu informieren. Außerdem müssen Erhöhungen genauestens begründet werden. Als Verbraucherin und Verbraucher hat man so die Möglichkeit, einen schriftlichen Widerspruch einzureichen.

Sinnvoll ist es, in dem Schreiben anzugeben, wie hoch die Abschlagszahlungen aus dem Vorjahr sind. Sollten Sie im vergangenen Winter einen höheren Verbrauch gehabt haben, der in diesem Jahr deutlich niedriger ist, dann können Sie im Widerspruch begründen, warum das so ist. Beispiele hierfür können sein: Das Kind ist ausgezogen, Heizungen wurden ausgetauscht oder es wurden Energiesparmaßnahmen ergriffen.

Vorsicht: Widerspruch als Kündigung interpretiert

Wer einen Widerspruch einlegt, muss aufpassen, da dieser seitens der Energieanbieter als eine "Sonderkündigung" wahrgenommen werden kann. Sonderkündigungsrecht hat jeder, der einem Anbieter 14 Tage Zeit auf einen eingereichten Widerspruch gibt.

Auch hier können Sie Einspruch erheben und das sollten Sie möglichst zügig tun, vor allem wenn Sie eine kurzfristige Belieferungseinstellung angekündigt bekommen. Widersprüche gegen erhöhte Abschlagszahlungen sind keine Kündigungserklärungen. Diese müssen nämlich eindeutig und unmissverständlich formuliert werden.

Auf der Webseite der Verbraucherzentrale haben Sie die Option, Musterbriefe für einen Widerspruch zu finden.

Abschlagszahlungen zu hoch - Sie können nicht bezahlen

Sollte es so weit kommen, dass Sie die erhöhten Abschlagszahlungen nicht mehr finanzieren können, dann sollten Sie im ersten Schritt ihren Energie-Versorger kontaktieren. Zudem sollte der Verbrauch angepasst und Zählerstände regelmäßig notiert werden.

Holen Sie sich finanzielle Hilfe vom Staat! Verbraucherinnen und Verbraucher können sich an Ihre Stadtverwaltung wenden. Es besteht die Möglichkeit, Wohngeld oder einen Mietzuschuss beantragen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten prüfen, ob sie Anspruch auf einen Lastenzuschuss haben.

Die Formulare können Sie als Papierdokument oder online auf der Webseite Ihrer Stadt oder Ihres Kreises einreichen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.

Verwandte Themen


6 Kommentare