Erbt der Schnaittacher Doppelmörder das Elternhaus?

19.6.2020, 16:14 Uhr
Ein Bild vom Prozessbeginn am Landgericht Nürnberg-Fürth gegen Ingo P. aus dem Februar 2019.

© Ralf Rödel Ein Bild vom Prozessbeginn am Landgericht Nürnberg-Fürth gegen Ingo P. aus dem Februar 2019.

Im Dezember 2017 erschlug Ingo P. seine Mutter Elfriede P. (66) mit einem Hammer im Bett, seinen Vater Peter P. (70) jagte er durch die halbe Wohnung. Der 26-Jährige wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ist es denkbar, dass er trotz seiner Tat sein Elternhaus in Schnaittach erbt? Jenes Anwesen also, in dessen Garage er die Leichname seines Vaters und seiner Mutter eingemauert hat?


Doppelmord in Schnaittach: Risse in der perfekten Familie


Es sind die Neffen und Nichten des Peter P., die eine Erbunwürdigkeitsklage gegen Ingo P. vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben haben. Zum Termin bei Zivilrichter Sebastian Pelkhoer erscheinen nur die Juristen – die Kläger lassen sich von den Rechtsanwälten Peter Roth und Jacqueline Neukam vertreten. "Nicht geschenkt", so befürchtet Anwalt Peter Roth, wolle derzeit irgendjemand das Haus in Schnaittach haben. Ingo P. sitzt mittlerweile im Hochsicherheitsgefängnis in Straubing, berichtet Anwalt Jürgen Pernet – aufgrund der Corona-Epidemie habe er Ingo P. noch nicht besuchen können, doch vermutlich wolle Ingo P. jene Wertgegenstände, die ihm selbst gehören, und sich noch im Haus befinden, zurück haben.

Mit dem Streit über das Erbe habe dies nichts zu tun – Ingo P. habe bislang nicht einmal eine Liste möglicher Wertgegenstände vorgelegt, kontert Anwalt Roth und wiederholt: P.s Straftat habe für einen "erheblichen Minderwert" des Hauses gesorgt.

"Erbunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat", heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im März 2020 das Urteil gegen Ingo P. bestätigt – so könnte man nun glauben, dass Ingo P. als verurteilter Mörder automatisch alle erbrechtlichen Ansprüche verliert. Wer könnte auch unwürdiger sein, das Erbe seiner Eltern anzutreten, als der Mann, der ihnen das Leben genommen hat?

Und doch reicht das Strafurteil alleine nicht: Wenn die Verwandten von Elfriede und Peter P. wollen, dass Ingo P. rückwirkend alle erbrechtlichen Ansprüche entzogen werden, müssen sie dies mittels der erhobenen Erbunwürdigkeitsklage auch durchsetzen. Am 10. Juli will der Richter die Entscheidung verkünden.


Schnaittacher Doppelmord: Verdächtige googelten wegen Blut


Ab 13. Juli wird der Schnaittacher Doppelmord das Landgericht erneut beschäftigen. Es geht um die Rolle der Ehefrau des Ingo P., Stephanie P. Auch sie ist wegen Mordes verurteilt, doch der BGH sah im Urteil gegen sie einen Rechtsfehler. Der Schuldspruch gegen sie ist bestandskräftig, die Frage wird sein, ob die Strafhöhe für sie gemildert wird.


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