Flächennutzungsplan geht in die nächste Runde

10.6.2020, 05:57 Uhr
Flächennutzungsplan geht in die nächste Runde

© Foto: Patrick Shaw

Die Erstellung des neuen Flächennutzungsplans für das Gemeindegebiet beschäftigt den Treuchtlinger Stadtrat bereits seit über drei Jahren. Nun muss sich auch das neu gewählte Gremium damit auseinandersetzen, der nächste Schritt wurde in der jüngsten Bauausschusssitzung vorgestellt.

"Das ist kein Thema von heute auf morgen, sondern ein durchaus längerfristiges, strategisches Element kommunaler Gestaltung", sagt Peter Markert, Landschaftsarchitekt und einer der Leiter des Nürnberger Planungsbüros TB Markert, das die Stadt bei der Umsetzung des Plans unterstützt. Alle 15 bis 20 Jahre stellt eine Gemeinde einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) samt integriertem Landschaftsplan auf. Das Papier gibt Anhaltspunkte, wo im Ort neue Wohnungen oder Gewerbegebiete entstehen könnten. Der aktuelle Treuchtlinger Plan stammt aus dem Jahr 1991 und ist in manchen Punkten schon überholt.

"Der Plan ist für den einzelnen Bürger in der Regel nicht verbindlich", so Markert. Er stelle für die Kommunen ein Entwicklungskonzept dar, bei der Aufstellung dürfen sich aber auch Bürger und Behörden beteiligen. Genau das ist nach dem ersten Entwurf passiert, den der Stadtrat Ende 2018 verabschiedet hat. Dieser wurde öffentlich ausgelegt, sodass die Betroffenen Stellungnahmen einbringen können.

Von Seiten der Bürger gab es genau eine Rückmeldung – und zwar von den Bewohnern der Rosengasse in Dietfurt. Ihr Wohngebiet sollte zum Mischgebiet werden, da viele Anlieger Tiere hielten, weshalb sich der Ortsausschuss vor gut zwei Jahren die Umwidmung wünschte. Schon der damalige Bürgermeister Werner Baum hatte allerdings darauf hingewiesen, dass es zu Problemen kommen könnte, wenn die Dietfurter B 2-Umgehung verwirklicht wird. Denn für Mischgebiete sind die Lärmschutzanforderungen geringer als für reine Wohngebiete. Nachdem die Pläne vorangeschritten sind, sprachen sich nun 24 Anlieger und der Ortsausschuss dafür aus, die Rosengasse als Wohngebiet zu belassen.

Hinweise auf 85 Seiten

Viel detaillierter sind die Änderungen, die von den "Trägern öffentlicher Belange" eingebracht wurden und sich auf 85 DIN-A4-Seiten sammeln. Allen voran das Landratsamt mit seinen Abteilungen wie der Naturschutzbehörde, aber auch zum Beispiel das Wasserwirtschaftsamt mahnen zahlreiche Änderungen an – manche als Empfehlung, andere als rechtsverbindliche Einwendungen, etwa wenn es um die Ausweisung neuer Gewerbegebiete geht.

Bedarf dafür gäbe es, doch den Behörden sind die Pläne zu groß. Die Neuausweisung eines Gebiets an der Markt Berolzheimer Straße in Wettelsheim beispielsweise wird naturschutzfachlich sehr kritisch gesehen, auch weil ein Teil der Fläche im Überschwemmungsgebiet der Altmühl liegt. Zudem hält der Kreisbaumeister eine 13 Hektar große Fläche für einen Ort mit nur 1400 Einwohnern für "absolut unangemessen".

Die Mitglieder des Bauausschusses mussten nun die eingegangenen Stellungnahmen abwägen, bevor der Stadtrat als ganzes Gremium in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juni in der Stadthalle darüber entscheidet, den FNP erneut öffentlich auszulegen. Denn jede Änderung muss anschließend wieder bekannt gemacht werden, um die Öffentlichkeit daran zu beteiligen.

Dabei hat es Treuchtlingen wegen seiner geographischen Lage nicht leicht. Die Täler und Hügel schränken die Ausbreitung des Gebiets in der Kernstadt ein, hinzu kommen die vielen kleinen Bäche sowie die Altmühl, die für Hochwasser sorgen können. In der Vergangenheit hätten die Behörden aufgrund dieser besonderen Situation bei der Ausweisung neuer Flächen gelegentlich noch ein Auge zugedrückt, erläutert Raphael Schneider von TB Markert. Doch die Auslegung der Regeln wurde deutlich verschärft.

Diese sollen die Kommune nicht zuletzt vor eventuellen Schadensersatzansprüchen schützen, etwa wenn jemand zu nah an der Altmühl bauen darf, ihm dann aber der Keller bei einer Überschwemmung vollläuft. Zudem geht es um Trinkwasserschutz, Baufallgrenzen am Waldrand oder um die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms, das beispielsweise vorschreibt, neue Baugebiete an bestehende anzuschließen oder die bandartige Siedlungsentwicklung zu vermeiden.

Flächennutzungsplan geht in die nächste Runde

© Grafik: TB Markert

Wozu das konkret führen kann, zeigt das Beispiel der Eulenhofstraße. Auf einer langgezogenen (bandartigen) Fläche gegenüber des Friedhofs und unterhalb des Waldhangs wollten die Stadtratsmitglieder ein Gebiet für Wohnbebauung in den Flächennutzungsplan eintragen. Das bedeutet noch nicht, dass dort nun Bauplätze entstehen und erschlossen werden. Es würde allerdings deren Ausweisung in der Zukunft erleichtern. Doch hier monieren die Behörden gleich mehrere Probleme, etwa die Nähe zum Wald und die Gefahr durch umfallende Bäume sowie die langgezogene Lage abseits einer bestehenden Siedlung.

Ein Teil des Stadtrats kann diese Kritikpunkte nicht nachvollziehen, stehen doch sonst kaum mehr Flächen im Ort zur Verfügung. "Die Treuchtlinger Talspinne ist von Tälern geprägt, da bietet die Topographie nur eine fingerartige Erweiterung an", sagt etwa Klaus Fackler (UFW). Stefan Fischer (SPD) regt an, die Fläche erst einmal auszusparen, um sie dann später mittels einer Änderung wieder aufzunehmen.

Gesetze können verschärft werden

Zu diesem Vorgehen rät auch Peter Markert, vor allem, da die Zeit nicht unbedingt für die Kommune spiele. Sollte das Landratsamt beispielsweise die gewünschte Ausweisung der Fläche erneut nicht genehmigen, müsste der Stadtrat wieder eine Änderung beschließen und diese ein weiteres Mal öffentlich auslegen, was die ganze Angelegenheit in die Länge ziehen würde.

Bisher ist eine Genehmigung des Flächennutzungsplans in den nächsten vier Monaten absehbar, wenn die strittigen Punkte ausgeräumt werden. Da müsse man auch die ein oder andere Kröte schlucken, so Markert. Denn je länger das Verfahren zur Erstellung des Plans dauert, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Bundes- oder Landtag neue Gesetze verabschieden, die dann wieder bei der Aufstellung berücksichtigt werden müssen. Werden die Regeln erst nach der Verabschiedung des FNP geändert, dann hat der Plan dagegen weiterhin Gültigkeit.

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