Lärmschutzwand: Treuchtlingen warnt vor "Erwartungshaltung"

10.12.2019, 05:57 Uhr
Lärmschutzwand: Treuchtlingen warnt vor

© Archivfoto: Patrick Shaw

Vor gut zwei Wochen hatte der Weißenburger Stadtrat die Aufnahme von Lärmschutzmaßnahmen für die Bewohner von Dettenheim in den Treuchtlinger Flächennutzungsplan gefordert. Im Fall der Anbindung einer eventuellen Nordumgehung an die B 2 solle die Altmühlstadt auch die Kosten für den Schutz des Weißenburger Ortsteils sowie für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße tragen. Nun hat die Stadt Treuchtlingen "in Rücksprache mit dem staatlichen Bauamt als künftigem Baulastträger der Nordumfahrung" zu diesem Wunsch schriftlich Stellung genommen.

"Die Planung der Umfahrung erfolgt grundsätzlich nach den Regeln der anerkannten Technik", heißt es in dem Schreiben. Die Linienführung im Flächennutzungsplan sei "eine Absichtserklärung, mit anderen Worten ist sie eine vorbereitende Bauleitplanung". Dabei sei "die Prüfung der Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen grundsätzlich Bestandteil der Planung unter Beteiligung der Verbände und Träger öffentlicher Belange". Die Forderung des Weißenburger Stadtrats werde deshalb "im Rahmen der Flächennutzungsplanung zur Kenntnis genommen".

Allerdings widerspreche "eine definitive Aufnahme von Lärmschutzmaßnahmen vor Nachweis einer klaren Notwendigkeit dem Planungsregelprozess", so die Position Treuchtlingens. Dieser müsse sowohl den Regeln der Verkehrsplanung als auch den Fördermittelstatuten entsprechen, was bei Straßenbaumaßnahmen "generell im Planfeststellungsverfahren nach einem vorgegebenen Verfahren abgearbeitet" werde. Dies sei auch beim Bau der Dettenheimer B 2-Umgehung so geschehen.

"Die Stadt Treuchtlingen stellt abschließend fest, dass den Ergebnissen der einzelnen Planungsschritte nicht vorgegriffen werden kann", endet die Stellungnahme. Man wolle "keine Erwartungshaltungen erzeugen, die später nicht belastbar sind".

Die seit vielen Jahren angedachte Treuchtlinger Nordumfahrung soll am Wettelsheimer Keller die Staatsstraße 2230 verlassen und unter der Bahnlinie in Richtung Gunzenhausen hindurch sowie über die Altmühl führen. Anschließend soll sie mit einer Unterführung auch die Bahnlinie nach Weißenburg kreuzen, bevor sie auf die Straße zwischen Treuchtlingen und Graben trifft. Diese soll dann bis zur B 2 bei Dettenheim neu gebaut werden.

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