Lautsprecheranlage an der Freilufthalle ärgert Anlieger

21.7.2018, 06:05 Uhr
Lautsprecheranlage an der Freilufthalle ärgert Anlieger

© Benjamin Huck

Anwohner eines Sportplatzes haben es manchmal nicht einfach. Ständig parken Autos aus und ein, Fußballspiele findet oft am Sonntag statt, außerdem gibt es regelmäßig Feste, auch bei der Bezirkssportanlage am Brühl. Ende Mai haben manche Anlieger dann nach und nach einen Bescheid erhalten: der Betrieb einer Lautsprecheranlage in der neuen Freilufthalle soll erlaubt werden. Doch in der Sitzungsvorlage des Stadtrats war die Nutzung explizit ausgeschlossen. Wie kam es so weit?

Der Bauantrag

Auch die Freilufthalle ist ein Gebäude, für den der Adventure-Campus als Betreiber einen Bauantrag stellen musste, den der Stadtrat dann zu behandeln hatte. So war es der Fall in der Stadtratssitzung am 20. April 2017, als dieser Punkt auf der Tagesordnung stand.

In der Sitzungsvorlage für den Stadtrat zur Genehmigung des Baus der Freilufthalle wurde darauf hingewiesen, dass – um die Lärmbelästigung der Anwohner möglichst gering zu halten – eine Musiknutzung nicht vorgesehen ist. Allerdings sollte es einen zentral regelbaren Lautsprecher für Durchsagen geben. Die Nutzung wurde auf 21.30 Uhr begrenzt. Im Beschlussvorschlag ist zu lesen: „Der Stadtrat befürwortet den Bau einer Freilufthalle unter den oben genannten Rahmenbedingungen.“

Die Anwohner

Die erste Information zum Bau der Halle erhielten die Anwohner durch einen Bericht im Treuchtlinger Kurier, schildert eine betroffene Familie des Brühls. Gespräche mit den Anliegern, um möglich Auswirkungen vorab vielleicht auch bürgerfreundlich zu klären, hätten nicht stattgefunden.

Die Halle wurde also gebaut. Im November 2017 fanden dann die Eröffnung und die ersten Nutzungen statt. „Der zusätzliche Verkehr gerade in den vorher eher ruhigen Monaten der Sportanlage war vom ersten Tag an nicht zu übersehen und nicht zu überhören“, so die Familie. Bereits in der ersten Woche des Betriebes muss­ten die Anwohner feststellen, dass Musik aus Richtung der Halle zu hören war. „Auf Nachfrage teilte uns ein Sportler mit, dass bei der Buchung der Halle sehr wohl auch die Buchung von Musik für die Nutzungszeit möglich sei.“

Die Anwohner riefen die Polizei zur amtlichen Dokumentation, die dem Landratsamt und der Stadt zugestellt wurde. Nach kurzer Zeit seien die Anlieger schriftlich darüber informiert worden, dass die Lautsprecheranlage nicht mehr genutzt werden darf. „Ein Rückbau, wie er wahrscheinlich bei einer Privatperson üblich gewesen wäre, wurde in diesem Bescheid nicht gefordert“, empört sich die Familie.

Das Landratsamt

Die Stadt Treuchtlingen als Bauherrin hatte die Freiluftsporthalle zunächst ohne Lautsprecheranlage beantragt, begutachtet und so auch genehmigt bekommen. Auf Grund einer Beschwerde aus der Nachbarschaft sowie eines daraus folgenden Hinweises des Bauamtes am Landratsamt reichte die Stadt dort einen Tekturantrag ein – also einen Antrag auf Änderung der bereits genehmigten Pläne – mit einer entsprechenden Betriebsbeschreibung sowie ein Ergänzungsgutachten für den Lärmschutz. Das Lärmgutachten für die bereits installierten Lautsprecher wurde schon im Dezember 2017 beantragt und lag im Februar 2018 vor. Darin wurde bestätigt, dass keine weiteren wesentlichen Beeinträchtigungen entstehen würden.

„Die Überprüfung der Anträge ergab, dass der Betrieb der Lautsprecheranlage nach Maßgabe der vorgelegten Betriebsbeschreibung sowie unter Beachtung der Auflagen des Tekturbescheides als zulässig einzustufen ist“, heißt es aus Weißenburg. Diesen Bescheid haben Ende Mai auch die Anlieger erhalten mit der Möglichkeit, Klage dagegen zu erheben.

Nach Auskunft des Landratsamts haben die Stadt als Eigentümerin und Adressat des ursprünglichen Baubescheids sowie die Hochschule als Betreiberin der Halle „grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb der Halle durch die Nutzer entsprechend den Angaben in der vorgelegten Betriebsbeschreibung sowie unter Beachtung der ergangenen Auflagen der genannten Bescheide ordnungsgemäß erfolgt“. Beschwerden der Anwohner muss also die Stadt behandeln.

Der Bürgermeister

Auch Bürgermeister Werner Baum hatte von dem Unmut der Anwohner erfahren. Ende Juni hatte er mit dem Campus-Geschäftsführer Wolfgang Feldner das Gespräch gesucht und gebeten, die Musiknutzung bis auf einen möglichen weiteren Stadtratsbeschluss zu untersagen. Auf Nachfrage der Redaktion möchte er das Thema erneut in den Stadtrat bringen. Die Anlage besteht zwar schon, jedoch könne sie von den Mietern nicht genutzt werden. „Allerdings kann der Betreiber, der die Halle per Video überwacht, Durchsagen machen, falls etwas passiert“, so Baum. Auf die Bitte des Bürgermeisters teilt Feldner mit, dass die Musikanlage der Freiluft-Arena „voraussichtlich bis nach den Sommerferien 2018“ nicht in Betrieb genommen wird.

Das Gesetz

Campus-Geschäftsführer Feldner verweist in einem Schreiben an den Bürgermeister darauf, dass sich die Gesetzeslage für Sportanlagen bundesweit seit Juni 2017 geändert hat: nämlich mit der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 1. Juni 2017. „Auf Grundlage dieser bundesweit geltenden Vorschriften, des bestehenden Gutachtens zum Lärmschutz für die Freiluft-Arena und dem ausdrücklichen und nachhaltigen Wunsch unserer Kunden bitten wir, den Stadtratsbeschluss vom 20. April 2017 entsprechend anzupassen und den Betrieb der Freiluft-Arena innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen ab Oktober 2018 zu gewährleisten.“

Wie geht es weiter?

Laut Bescheid darf die Tonanlage zu den Betriebszeiten von 8 bis 22 Uhr – der Stadtratsbeschluss lautet bis 21.30 Uhr – genutzt werden, pro Lautsprecher darf der Schallleistungspegel 90dB(A) nicht überschreiten. Das entspricht dem Geräusch eines Lastwagens. Einige Anwohner haben deshalb Widerspruch gegen den Bescheid des Landratsamts eingelegt. Wie es weitergeht, ist noch offen.

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