Oberheumödern: Stadt streitet wegen Kleinkläranlage

25.9.2012, 07:29 Uhr
Oberheumödern: Stadt streitet wegen Kleinkläranlage

© Stanka

Bereits seit fast zehn Jahren ist die Abwasserversorgung in Oberheumödern ein Thema im Treuchtlinger Stadtrat. Im Jahr 2004 wurde in dem Gremium ein Beschluss gefasst, nämlich die beiden Ortsteile Ober- und Unterheumödern abwassertechnisch getrennt zu organisieren. Dass eine neue Lösung gefunden werden musste, war vorher schon lange klar gewesen, denn der Bereich auf der Hochfläche ist Karstgebiet und damit ein sensibler Bereich.


Seinerzeit stand der Stadtrat vor der Frage, die beiden kleinen Ortsteile an die zentrale Kläranlage anzuschließen oder lokale Lösungen zu schaffen. Man entschied sich schließlich – trotz einer anderslautenden Empfehlung aus der Stadtverwaltung – aus Kos­tengründen einstimmig für lokale Kleinkläranlagen. Aus heutiger Sicht möglicherweise ein Fehler, der damals aber nur schwer erkennbar war.


Während die Bürger in Unterheumödern Kleinkläranlagen selber errichteten, wurde für den größeren Ortsteil Oberheumödern von der Stadt der Bau einer Kleinkläranlage beauftragt. Und damit begann letztlich der Ärger.


Auf dem Papier sind der Bau und der Betrieb solch einer Kleinkläranlage eigentlich unproblematisch, da für derartige Anlagen Sonderrichtlinien gelten. So gibt es z.B. normalerweise bei Anlagen mit weniger als 50 Einwohnerwerten keine Grenzwerte für Stickstoff und Phosphat. Für die Oberheumöderner Anlage allerdings schon, da sie im Karstgebiet liegt und einen öffentlichen Betreiber hat. Die Grenzwerte werden derzeit teilweise überschritten. Das ist offenbar bauartbedingt so. Letzteres ist allerdings nicht der Hauptgrund für die derzeitigen Schwierigkeiten. Hier zeichnet sich laut Charly Bösel von der Treuchtlinger Stadtverwaltung auch eine Lösung ab.

Oberheumödern: Stadt streitet wegen Kleinkläranlage

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Problematischer ist allerdings die Betriebssicherheit – weshalb die Stadt derzeit auch in einem Rechtsstreit mit dem ausführenden Unternehmen liegt, das die Maschinentechnik in die Anlage einbaute. Dabei geht es um Pumpen, Leitungen und ähnliche Teile, die offenbar nicht den geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Warum die Firma, welche die Anlagentechnik installiert hat, diese Teile verwendet hat, ist indes unklar und Gegenstand des Verfahrens. Jedenfalls geht es um eine höhere fünfstellige Summe, die eine Nachrüstung kosten würde. Und in der Stadtverwaltung sieht man nicht ein, dass die Allgemeinheit diese Kosten tragen soll. Nach Auffassung des Stadtbauamts war die Beauftragung völlig klar und so formuliert, dass das Fachunternehmen alle geltenden Vorschriften einzuhalten habe.


Der Status quo ist jedenfalls, dass die Kläranlage seit drei Jahren in Betrieb ist, aber noch nicht abgenommen wurde. Im derzeitigen Zustand ist sie nach den geltenden Vorschriften wegen der „falschen“ Bauteile auch nicht zulässig. Eine vertrackte Situation. Zwar läuft die Anlage, jedoch eher provisorisch als fachgerecht und effizient. Wie lange das noch so weiter geht, ist momentan unklar.

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