Rettung für die Büttelbronner "Krone"?

12.5.2020, 06:04 Uhr
Rettung für die Büttelbronner

© Jurahausverein, Prof. Johannes Geisenhof

"Verhinderte Rettung – Wie ein wertvolles Jurahaus-Ensemble zum Verschwinden gebracht wird" kritisierte der Verein unlängst den Besitzer des Anwesens. Die Scheunen des fast 500 Jahre alten Hofs wurden bereits abgerissen, das Wohnhaus ist einsturzgefährdet. Mehrere Rettungsversuche durch Verein und Denkmalbehörden seien "am fehlenden Willen des Eigentümers gescheitert".

Vor zwei Jahren versuchte der Jurahausverein zuletzt, das aus dem Jahr 1563 stammende ehemalige Gasthaus zu retten. Mit Mitteln aus einer Erbschaft sowie der Bereitschaft des Eigentümers, dem Verein das Gebäude kostenlos zu überlassen, wenn das Landratsamt im Gegenzug zwei Bauplätze auf dem Areal ausweisen würde, schien das machbar. Schließlich wäre der Abbruch der Ruine teurer als der Grundstückswert.

Allerdings wollte der Verein in Absprache mit der Gemeinde Langenaltheim und der Denkmalbehörde zunächst nur als Träger eines Vorprojekts auftreten, das eine statische Untersuchung, eine Kostenschätzung und die Notsicherung des Hauses umfasst hätte. Erst danach sollten Zuschussmöglichkeiten ausgelotet und über die Übernahme entschieden werden. Dies ging dem Eigentümer, dessen Familie den Hof seit 1840 besitzt, offenbar zu langsam: Im Frühjahr 2019 forderte er die Übernahme bis Oktober des Jahres.

Jahrelang verhandelt

"Unsere Bemühungen und das große Engagement des Bürgermeisters Alfred Maderer blieben ohne Erfolg", schreibt der Jurahausverein. Maderer habe sogar noch versucht, den Gemeinderat von einer Übernahme des Anwesens durch die Kommune zu überzeugen. Am Ende scheiterte der Rettungsversuch jedoch. Mittlerweile hat der Besitzer Antrag auf Abbruch des historischen Ensembles gestellt – mit Erfolg, im Februar wurde er genehmigt. "So wird ein wertvolles Baudenkmal des 16. Jahrhunderts, ein ortsbildprägendes Ensemble, ein Beispiel für die immer weniger werdende Jurahaus-Architektur und ein wichtiges Stück Ortsgeschichte in Kürze zur Gänze verschwinden", heißt es in der Jurahausvereins-Zeitschrift.

Rettung für die Büttelbronner

© Jurahausverein, Prof. Johannes Geisenhof

Zwar besagt das Denkmalschutzgesetz, dass Eigentümer von Baudenkmälern diese "instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen [haben], soweit ihnen das zuzumuten ist". Und es sieht nötigenfalls die Duldung von Maßnahmen sowie bei Gefahr für den Bestand sogar die Möglichkeit der Enteignung vor. Der Antwort des Landratsamtes auf eine Anfrage des Vereins zufolge wurde im konkreten Fall jedoch "der Verhältnismäßigkeit wegen auf Anordnungen verzichtet". Die Jurahaus-Freunde sehen darin eine Folge der "wachsweichen Kann-Bestimmungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes, zusammen mit jahrelangem Zögern vor allem auf der politischen Entscheidungsebene".

Doch nun gibt es einen Lichtblick: Wie Rathauschef Maderer unserer Zeitung erklärte, hat sich "aufgrund des Artikels ein engagierter Freund solcher Denkmäler aus der Region bemüht und einen potenziellen Käufer gefunden". Zwei Eheleute, von denen die Frau aus der weiteren Region stammt, im Denkmalschutz arbeitet und für ihre Projekte sogar schon Preise gewonnen hat, wollen die einstige "Krone" kaufen, sanieren und selbst bewohnen. "Das soll sehr zügig gehen", so Maderer.

Ist damit die Kuh vom Eis? Nicht ganz. Denn es ist völlig offen, ob der Gemeinderat mitzieht. Das Problem: "Die Büttelbronner sind gebrannte Kinder", sagt Bürgermeister Maderer. Auch die benachbarte, nochmals 90 Jahre ältere Dorfschmiede wurde nämlich vor zehn Jahren nach langer Suche verkauft, in der Hoffnung, der neue Besitzer würde sie herrichten. Geschehen ist seither nicht viel.

Kulturgut oder Schandfleck?

Während es den Denkmalschützern in erster Linie um den Erhalt des geschichtsträchtigen Bauwerks geht, möchten die Büttelbronner nicht länger einen solchen "Schandfleck" in ihrem Dorf haben. Seit 50 Jahren steht die "Krone" mittlerweile leer, seit 20 Jahren zum Verkauf. Der jetzt genehmigte Abbruch könnte zwei neue Bauplätze schaffen – innerorts, ohne neuen Flächenfraß, was ebenfalls ein gewichtiges Argument ist.

"Mir persönlich liegt es sehr am Herzen, das Anwesen zu erhalten, und ich vertraue den Käufern", hält Alfred Maderer dagegen. Zwar sei die dörfliche Binnenentwicklung "kein Allheilmittel", im konkreten Fall des Brauereigasthofs sei sie aber "gut realisierbar". Den Gemeinderat davon zu überzeugen, werde allerdings nicht leicht: "Die Tendenz geht eher hin zum Abriss", so der Rathauschef. Heute Abend, im nichtöffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung, werde das Gremium erneut über den Fall beraten.

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500 Jahre altmühlfränkische Baugeschichte

Der frühere Brauereigasthof „Zur Krone“ in Büttelbronn ist nach Angaben des Jurahausvereins nach dem 1551 erbauten „Goldenen Adler“ in Sausenhofen und noch vor dem „Hirschen“ in Wettelsheim (1579) das zweitälteste Wirtshaus im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Seine Geschichte hat der Weißenburger Architekt und Jurahaus-Pionier Professor Johannes Geisenhof seit 1983 erforscht.

Dendrochronologischen Untersuchungen zufolge wurde das Bauholz im Winter 1562/63 gefällt. Zusammen mit der benachbarten Dorfschmiede aus dem Jahr 1473 gehört das Gebäude damit zu den ältesten Zeugnissen der Baukultur des Altmühljurahauses. Ein Bild von 1825 zeigt die ursprüngliche Anlage als für die Region seltenen Paarhof: Sowohl der Gasthof samt mutmaßlicher „Braustatt“ aus dem 17. Jahrhundert (später zum Korbhaus umgebaut) als auch die Scheune stehen mit den Giebeln zur Straße. Dazwischen erstreckt sich ein 17 Meter breiter Hof.

Der Verfall des Anwesens wurde in den 1990er Jahren erstmals deutlich sichtbar. Auf Intervention des Landesamts für Denkmalpflege erstellte Geisenhof 1998 eine Dokumentation und ermittelte die Kosten für eine Notsicherung: rund 200.000 D-Mark. Die Initiative des Jurahausvereins, in Büttelbronn als Ableger des Windsheimer Freilandmuseums ein Bauernhofmuseum zu gründen, scheiterte jedoch noch im selben Jahr. Ein Jahr später wurden Scheune, Stall und Remise der „Krone“ abgerissen.

Der Abbruch des Stalls führte dabei zu einem Stabilitätsverlust der Westwand des Haupthauses, das in den Folgejahren immer weiter verfiel. „Trotz allem ist der Kernbau von 1563 auch im Februar 2020 noch in einem erhaltenswerten Zustand, sodass eine Rettung möglich wäre“, schreibt Johannes Geisenhof im Jurahaus-Magazin. Gut intakt sei vor allem das kulturhistorisch wertvolle und im Landkreis einzigartige gezapfte Eichenfachwerk aus der Bauzeit. Auch die Wirtsstube und die „Schwarze Küche“ (ebenfalls ein seltenes Relikt) seien nach wie vor „instandsetzungsfähig“.

Fast 100 Jahre unverändert

Technisch befinden sich große Teile des Wohn- und Gasthauses ebenfalls auf altertümlichem Niveau. So gibt es im Hauptbau weder Toilette noch Bad. Wandgestaltung, Türen und Heizung stammen aus den 1910er bis 1950er Jahren. Der Boden im Keller mit seinem Tonnengewölbe besteht noch aus gestampftem Lehm.

Die vermutete Braustätte wurde wohl im 17. Jahrhundert an den Gasthof angebaut. An ihre Stelle trat Mitte des 19. Jahrhunderts das Korbhaus (Altsitz). 1909 wurde es aufgestockt, mittlerweile ist es aber eine Ruine. Die Umfassungsmauer besteht laut den Bauplänen aus „Rehlinger Bruchsteinen“, das inzwischen eingestürzte Dach aus Solnhofer Legschiefer.

Die Scheune stammt aus dem Jahr 1729. Das alte Fachwerk mit Lehmflechtwerk wurde vermutlich im 19. Jahrhundert teilweise durch Stein ersetzt. Der einstige Stall an der Westseite des Gasthauses wurde 1869 erneuert und 1904 erweitert. Durch den Bau der Remise (Göpelhaus) entstand 1886 schließlich der heutige Dreiseithof. Im Zentrum der Remise befand sich der „Göpel“, über dessen Umlauf die ersten landwirtschaftlichen Maschinen angetrieben wurden.

Die Nutzungsgeschichte des Hofs lässt sich ab 1809 anhand des Steuerkatasters nachvollziehen. In den Archiven findet sich bis 1840 der Eintrag „Ein Hofgut mit realer Taferngerechtigkeit“. Allerdings bezeichnet sich der damalige Hausherr Johann Christoph Kühnlein nur als „Bauer“. In der Büttelbronner Besitzfassion von 1809 sind „ein Haus halb von Stein, eine Braustatt, ein Stadel mit angebauter Schupfe, ein Schweinestall“ sowie „die Weißbierbrauerey-Brandweinbrennerey- u. Wirthschafts Tabern-Gerechtigkeit“ erwähnt. Wie lange dort Bier gebraut wurde, ist unklar, ein „Gastwirt zur Krone“ findet sich jedoch auch 1881 noch in den Kirchenbüchern.

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