5000 Euro Strafe für Laufer Ladenbesitzer

9.4.2021, 13:34 Uhr
5000 Euro Strafe für Laufer Ladenbesitzer

© Andreas Kirchmayer (PZ)

Rummel hatte angekündigt, dass er weiterhin "Click and Meet" anbietet, also das Einkaufen im Laden nach Terminvereinbarung – seit Ende März ist das aber aufgrund der erhöhten Infektionszahlen verboten, nur bestimmte Geschäfte, darunter Schuhläden und Drogerien, durften geöffnet bleiben.
Erwartet hatte Rummel einen Besuch der Polizei, wie er vergangene Woche im Gespräch mit der PZ sagte. Die Beamten aber kamen nicht, statt dessen erhielt er den Bußgeldbescheid vom Landratsamt. Nun denkt Rummel über rechtliche Schritte nach. "Von bezahlen müssen ist noch nicht die Rede", so der Ladeninhaber.

Überrascht hat es ihn nach eigenen Angaben nicht, dass ihn die Behörde zur Kasse bittet, "ich habe es ja provoziert". Die PZ hatte wiederholt berichtet, auch in überregionalen Medien war Rummels Ankündigung, zu öffnen, aufgegriffen worden.


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Der "Auf und ab" ist nicht der einzige Laden im Landkreis, der sich über die geltende Verordnung hinweg gesetzt hat. So bekam die Laufer Polizei Hinweise aus der Bevölkerung, dass die Filialen des Textildiscounters "kik" in Lauf, Schnaittach und Schwaig geöffnet haben. Diese beriefen sich offenbar – genau wie Filialen in Fürth und Nürnberg – darauf, dass sie für die tägliche Versorgung unverzichtbar seien. Die Beamten teilten dem Personal mit, dass die Öffnung nicht zulässig ist, wie der Laufer Dienststellenleiter Patrick Pickel auf Nachfrage der Pegnitz-Zeitung sagte.

Aller Voraussicht nach kommt nun auch auf die drei Filialen ein Bußgeld über 5000 Euro zu, diese Summe wird laut Iris Bitzigeio vom Landratsamt bei einem "vorsätzlichen Erstverstoß" fällig. Zuständig für die Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt am Landratsamt, das aber selbst keine Geschäfte kontrolliert. Bei einem Verdachtsfall benachrichtigt das Amt die Polizei.

Normalerweise begnügt sich die Kreisbehörde zuerst mit einem Warnschuss, wie Sprecherin Iris Bitzigeio sagt. Inhaber werden belehrt, dass sie nicht geöffnet haben dürfen – das gilt aber nur, wenn sie sich auf Unwissenheit berufen können.

Beim "Auf und ab" lag der Fall anders, Inhaber Martin Rummel hatte ja im Gespräch mit der PZ betont, dass er bewusst offen lässt, obwohl er die Rechtslage kennt. "Mit einer Belehrung wird es nichts mehr", so Bitzigeio.
Ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft gegen Takko in Hersbruck. Dieser hatte laut Bitzigeio ebenfalls verbotenerweise geöffnet, das Ordnungsamt hat eine Schließung angeordnet.

Anders gestaltet es sich bei der Tedi-Filiale in Lauf und dem La Casita in der Kreisstadt. Beide haben aufgrund der sogenannten Mischbetriebsregelung geöffnet, wie die Behördensprecherin mitteilt.

Mischbetriebe sind jene Betriebe, deren Sortiment aus Waren besteht, die aktuell ohne Weiteres verkauft werden dürfen – etwa Schreibwaren oder Bücher – aber auch aus Waren wie Kleidung, für die das nicht gilt.
"Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich liegt, kann ausschließlich der erlaubte Teil (etwa Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) weiter erfolgen", heißt es auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums.


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Bietet ein Geschäft beispielsweise zu 60 Prozent Klamotten und zu 40 Prozent Schreibwaren an, darf die Kundschaft in den Laden, der größere Teil des Sortiments muss aber abgesperrt werden – für den Kauf eines neuen Kleids bräuchte es dann einen Termin für "Click and Collect". Die Regelungen seien zugegebenermaßen "für den Laien schwer verständlich" sagt Sprecherin Bitzigeio.

Mit Schnelltest in den Laden

Ab Montag gelten bereits wieder neue Regeln: Zwischen einer Inzidenz von 100 und 200 – in diesem Bereich liegt der Landkreis – ist das Einkaufen im Laden mit Termin erlaubt, man muss aber einen aktuellen negativen Test mitbringen. Gültig ist ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest. Sinkt die Inzidenz unter 100, fällt die Testpflicht weg. Das alles gilt ab Montag auch für Blumen- und Buchläden sowie Garten- und Baumärkte, die noch bis Samstag Kunden ohne Termin und negativen Test empfangen dürfen.

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