"Abschiebehindernis": Schwangere Mutter bleibt in Bayern

30.5.2018, 16:43 Uhr
Einer junge, schwangere Afrikanerin wird nicht abgeschoben.

© Daniel Maurer/dpa Einer junge, schwangere Afrikanerin wird nicht abgeschoben.

Die niederbayerischen Behörden sind mit dem Versuch gescheitert, eine hochschwangere Asylbewerberin vom Vater des Kindes zu trennen und wenige Wochen vor dem Geburtstermin nach Italien abzuschieben. Das Amtsgericht Erding hob am Mittwoch den Haftbeschluss auf, mit dem die 21-Jährige aus Sierra Leone in Abschiebehaft festgehalten werden sollte. Das sagte die Rechtsanwältin Petra Haubner auf Anfrage, was in Justizkreisen bestätigt wurde.

Der Bayerische Flüchtlingsrat und die Landtags-Grünen hatten die geplante Abschiebung scharf kritisiert, denn damit wäre die Familie der im siebten Monat schwangeren Frau auseinandergerissen worden. Mit abgeschoben werden sollte der fünf Jahre alte gemeinsame Sohn des Paares, die Familie war bislang in einer niederbayerischen Asylunterkunft in Hengersberg untergebracht.

Die 21-Jährige wehrte sich laut Bayerischem Flüchtlingsrat am Morgen auf dem Münchner Flughafen derart heftig gegen die Abschiebung, dass die Polizei sie nicht ins Flugzeug setzte. Nun ist eine Überstellung nach Italien nicht mehr möglich. Denn der Mutterschutz gilt auch für Flüchtlinge - und das bedeutet im Behördenjargon ein "Abschiebehindernis" ab sechs Wochen vor dem Geburtstermin - im Falle der 21-Jährigen der 1. Juni. "An diesem Donnerstag geht kein Flug nach Italien, ab Freitag gilt Mutterschutz", hieß es in der Justiz. Im Falle einer Abschiebung wäre der Vater allein in der Asylunterkunft in Hengersberg verblieben.

Kein Bleiberecht nach dem Dublin-Abkommen

Nach dem Dublin-Abkommen der EU haben sowohl die junge Frau als auch ihr Lebensgefährte kein Bleiberecht, weil sie sich vor der Einreise nach Deutschland in Italien aufhielten. Die deutschen Behörden können Asylbewerber in solchen Fällen in das EU-Land abschieben, in dem sie zuerst registriert wurden. Dafür gilt jedoch eine Sechs-Monats-Frist, die nach Angaben der Anwältin im Falle des Lebensgefährten bereits verstrichen ist.

Die Regierung von Niederbayern betonte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe den Asylantrag der jungen Frau im September 2017 abgelehnt und die Rückführung in das EU-Land Italien nach dem Dublin-Verfahren angeordnet. "Diese Entscheidung wurde gerichtlich überprüft und bestätigt. Eilanträge wurden abgewiesen", erklärte eine Sprecherin der Behörde in Landshut. Die "Transportfähigkeit" sei auch mit Blick auf die Schwangerschaft geprüft worden. Ein erster Abschiebeversuch scheiterte demnach am 14. Mai am aktiven Widerstand der Frau. Den nunmehr in Erding aufgehobenen Haftbeschluss hatte das Amtsgericht Deggendorf erlassen.

"Eine Rückführung der Asylbewerberin und ihres fünfjährigen Kindes nach Italien nach dem befristeten sogenannten Dublin-Verfahren ist jetzt nicht mehr durchführbar", hieß es in der Stellungnahme der Regierung von Niederbayern. "Das Asylverfahren wird dann durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Deutschland durchgeführt werden." Die Grünen-Landtagsabgeordnete Christine Kamm warf der CSU vor, ihre unbarmherzige "Abschiebemaschinerie" nehme keinerlei Rücksicht auf individuelle Schicksale.

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