"Absolut gefühllos": Franke nach Hunde-Misshandlung vor Gericht

4.12.2019, 16:09 Uhr

Hundedame Alexias Schnauze war schon mit dem Maulkorb verwachsen, oder zumindest so fest angeklebt, dass er nur unter Schmerzen für das Tier entfernt werden konnte. Überhaupt habe der Vierbeiner einen desolaten gesundheitlichen Eindruck gemacht, sodass der untersuchenden Tierärztin im vergangenen Herbst nichts anderes mehr übrig blieb, als Alexia einzuschläfern. So steht es in der Anklageschrift.

Knöcherner Hundekörper

Mit der Hundedame, so der 43-Jährige, habe er nie sonderlich viel zu tun gehabt. Er habe lediglich die Schafherde eines Bekannten gehütet, da jener körperlich dazu nicht mehr in der Lage gewesen und mittlerweile ein Pflegefall sei. Dafür habe er jedoch stets seinen eigenen Schutzhund eingesetzt. Alexia, die Hündin seines Freundes, habe er für ihn geraume Zeit vorher einmal zum Tierarzt gefahren. Jener habe Alexia für gesund befunden.

Eine Mitarbeiterin des Veterinäramts sagt aus, den Hund im vergangenen Jahr auf der Weide begutachtet zu haben. Dabei habe sich ihr ein völlig anderer Anblick geboten: Sie fand Alexia eingezwängt in einen kleinen Anhänger vor. Als die Hündin aus dem Hänger herauskam, bot sich der Frau "ein Bild des Jammers". Das Tier sei in einem desolaten Zustand gewesen, "kein Gramm Fett" sei mehr an seinen Knochen gewesen, zudem habe es ein Würgehalsband getragen, das jedoch verboten sei. Auch habe Alexia kein Interesse mehr an den Schafen gezeigt und wäre im Ernstfall auch nicht in der Lage gewesen, die Herde zu hüten.

"Absolut gefühllos"

Daraufhin habe sie den Angeklagten angewiesen, die Hündin nicht mehr im Anhänger einzupferchen und verließ das Mann-Hund-Gespann wieder. Einige Stunden später kam sie zur Kontrolle – Alexia sei wieder eingesperrt gewesen, stand unter Stress und habe schwer geatmet. Die Beamtin habe das Tier schließlich in eine Tierklinik gebracht. Dort wurden Alexia eine Lungenentzündung und mehrere Tumore attestiert, die Hündin noch am selben Tag eingeschläfert.

Für die Staatsanwältin spricht nichts zugunsten des Angeklagten, der "ein absolut gefühlloses Verhalten“ an den Tag gelegt habe. Diese Meinung teilt Richter André Gläßl und verurteilt den Schäfer zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 25 Euro.

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