Altdorfer Corona-Hilfe: Einkaufsgutscheine rechtlich zulässig?

28.3.2021, 15:46 Uhr
Altdorfer Corona-Hilfe: Einkaufsgutscheine rechtlich zulässig?

Was in Feucht nicht klappt, soll ab Montag in Altdorf funktionieren: Fünf Euro zahlt die Stadt zu jedem Einkaufsgutschein ab einem Wert von 20 Euro zu, den Kunden in örtlichen Geschäften einlösen. Angestoßen hat die Aktion die Stadtverwaltung. Bürgermeister Martin Tabor, Kämmerer Werner Reichelt und Citymanager Stefan Gubitz sehen die Notlagen der inhabergeführten Einzelhandelsgeschäfte in der Stadt. Zwangsschließungen im Lockdown und extreme Hygieneauflagen bringen die Geschäftsleute in Bedrängnis. Deshalb handelt die Stadt und legt jeweils fünf Euro auf 1000 Gutscheine von Altdorfaktiv drauf. Altdorf sieht die Aktion als direkte städtische Corona-Hilfe. Die soll nun zunächst zeitlich begrenzt sein und von Dienstag, 30. März, bis zum Ende des Jahres 2021 laufen.

"Wir sehen das als tolle Aktion, die sofort hilft", betont Bürgermeister Martin Tabor und verweist auf andere Kommunen, die ähnliche Aktionen bereits erfolgreich durchführen, Schwabach etwa, Fürth und Erlangen. 5000 Euro setzt die Stadt nun ein, nachdem der Stadtrat einstimmig grünes Licht gegeben hat.

Altdorf in Alarmstimmung

In der Altdorfer Geschäftswelt herrscht trotzdem Alarmstimmung, nachdem aus Feucht zu hören war, dass die Zuzahlung einer Kommune für Gutscheine rechtlich nicht zulässig sei. So jedenfalls hat es Feuchts Bürgermeister Jörg Kotzur in der jüngsten Sitzung des Feuchter Marktgemeinderats dargestellt. Die Auskunft hat der Feuchter Rathauschef von der Rechtsaufsicht im Landratsamt in Lauf. Diese Art der Wirtschaftsförderung sei keine Aufgabe der Gemeinde, so Kotzur mit Verweis auf die Position der Rechtsaufsicht. Nachfragen der Redaktion in der Behörde waren gestern nicht möglich, weil Brigitte Hallschmid, zuständig für die Kommunalaufsicht, bis kommende Woche in Urlaub ist.

Michael Grunert von Altdorfaktiv ist jetzt sauer. Das Gutscheinkonzept für Altdorf sei gut, prima sei auch das Vorhaben der Stadt, jetzt fünf Euro pro Gutschein bis Ende des Jahres hinzuzuzahlen. Warum das ganze jetzt aber in einer anderen Kommune für rechtlich unzulässig erklärt wurde, kann er nicht nachvollziehen. Er hat bereits Kontakt mit anderen Einzelhändlern in der Stadt gehabt und kündigt an, dass die Altdorfer sich auf jeden Fall wehren wollen, sollte die Rechtsaufsicht die von der Stadt subventionierten Gutscheine verbieten. Was Grunert besonders auf die Palme bringt: In anderen Kommunen sind dieselben Coronahilfen ja möglich. "Warum sollte man das hier verbieten?" Grunert hat die fertigen Gutscheine in seinem Sportgeschäft in der Neumarkter Straße. Am Dienstag kann die Aktion starten.

Als im Altdorfer Stadtrat über die Coronahilfe für Geschäftsleute in Höhe von 5000 Euro beraten wird, gibt es nach den erläuternden Worten von Bürgermeister Tabor nur eine Wortmeldung. Bernd Eckstein (CSU) begrüßt den Vorstoß der Stadt zur Unterstützung der Einzelhändler zwar, weist aber darauf hin, das ganze rechtlich prüfen zu lassen. Anschließend stimmt der Stadtrat ab und beauftragt das Citymanagement mit Koordination und Abwicklung. In Feucht kam der Vorstoß für den Gutschein von der CSU (wir berichteten), die bis zu 4000 Gutscheine ausgeben und dafür 20 000 Euro bereit stellen will. Die Feuchter wollen sich jetzt informieren, wie die Schwabacher und Erlanger es geschafft haben, ein rechtlich einwandfreies Gutscheinsystem auf den Weg zu bringen und dann einen neuen Anlauf machen.

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