Amoklauf im OEZ: Täter war Mobbingopfer und handelte allein

17.3.2017, 18:29 Uhr
Die Trauer nach dem Amoklauf von München war groß: Jetzt hat das Landeskriminalamt bekanntgegeben, dass der Täter David S. allein handelte.

© dpa Die Trauer nach dem Amoklauf von München war groß: Jetzt hat das Landeskriminalamt bekanntgegeben, dass der Täter David S. allein handelte.

Der Münchner Amokschütze hat im vergangenen Juli ohne jeden Mitwisser gehandelt. "David S. hat die Tat allein geplant und allein durchgeführt", sagte Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst am Freitag in München zum Abschluss der Ermittlungen.

Zum Amoklauf von David S. im Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) im vergangenen Juli hat das Bayerische Landeskriminalamt in Zusammenarbeit mit der Münchner Staatsanwaltschaft einen Abschlussbericht mit neuen Erkenntnissen veröffentlicht: Darin wird eine politische Tat ausgeschlossen und die Entwicklung des damals 16-Jährigen nachgezeichnet. David S. fiel es schwer, sich in Gruppen zu integrieren. Mitschüler mobbten ihn über Jahre hinweg. Laut dem Bericht kam es auch zu körperlichen Misshandlungen.

Daraus resultierte purer Hass, den er auf Jugendliche projizierte, die in sein persönliches Feindbild passten. Stellvertretend dafür schoss er am 22. Juli 2016 auf sechs junge Menschen in einem Fast-Food-Restaurant. Dabei starben zwei Jugendliche, die Anderen wurden schwer verletzt. Der psychisch kranke 18-Jährige hatte am Olympia-Einkaufszentrum im Norden Münchens insgesamt neun Menschen getötet und sich dann selbst erschossen.

Weder Eltern noch Ärzte oder Lehrer hätten die Tat ahnen können, hieß es. Selbst die Schießübungen des Schülers im Keller des Wohnhauses blieben unentdeckt – obwohl er insgesamt 107 Schüsse abgab. Ein Gutachten habe erwiesen, dass die Schüsse im Haus oder draußen tatsächlich nicht zu hören waren.

Die Tatwaffe sowie zusätzliche Patronen, die durch die Schießübungen zwischenzeitlich aufgebraucht waren, erwarb David S. in Marburg. Hierfür nahm er über das "Darknet" zu einem Händler Kontakt auf. Als Einziger soll im Zusammenhang mit der Tat der Verkäufer der Waffe zur Verantwortung gezogen werden. Gegen den 32-Jährigen wurde Anklage unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen erhoben. Beihilfe zum Mord könne ihm nicht vorgeworfen werden: Er habe nicht von den konkreten Plänen gewusst, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.

 

 

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