Angeln und Co: Welcher Wassersport ist während Corona erlaubt?

10.4.2020, 10:32 Uhr
Angeln und Co: Welcher Wassersport ist während Corona erlaubt?

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Die Wassersportsaison hat aufgrund des sonnigen Frühlingswetters pünktlich zu den Osterferien Fahrt aufgenommen. Allerdings treffen auch den Wassersport momentan viele Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Wie in vielen anderen Bereichen auch, wird den Betroffenen in dieser Zeit großes Verständnis, aber vor allem auch Einsicht abverlangt. Was heißt das nun konkret?


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Das Ziel der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Die eigene Wohnung darf nur wegen eines triftigen Grundes verlassen werden (beispielsweise Arztbesuch, Einkaufen, Berufsausübung etc.).
Sport und Bewegung an der frischen Luft stellen ebenfalls einen triftigen Grund dar, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts und ohne Gruppenbildung.

Dieses gilt auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau und auf allen bayerischen Landesgewässern, wie zum Beispiel dem Chiemsee.


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Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen. Damit ist der Betrieb von Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trockenliegeplätzen, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen etc. ausgeschlossen. Sie bleiben gesperrt. Damit bleibt auch der Zugriff auf die dort befindlichen Wasserfahrzeuge verwehrt. Auch die Vermietung von Wassersportfahrzeugen dient der Freizeitgestaltung und ist untersagt.

Arbeiten am eigenen Boot

Der Kranbetrieb von Booten ist grundsätzlich nur gewerblich zulässig. Ein Einwassern von Wassersportfahrzeugen/-geräten von Privatleuten ist lediglich in öffentlich zugängigen Bereichen, zum Beispiel an öffentlichen Slipstellen, zulässig.

Auch Arbeiten von Bootseignern an ihren Wasserfahrzeugen (zum Beispiel Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und sind derzeit nicht zulässig.

Zugelassen ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft, allerdings nur alleine oder mit Personen des eigenen Haushalts.

Hierunter fallen insbesondere:

- Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten
- Stand-up-Paddeln
- Kitesurfen, Windsurfen
- u.ä.

Das Benutzen von maschinengetriebenen Sportbooten ist verboten, denn es fällt nicht unter den Begriff "sportliche Betätigung".

Angeln ist gestattet, entsprechend der jeweiligen Fischereierlaubnisauflagen auch vom Ruderboot oder Motorboot aus. Gemeinschaftsangeln ist nicht erlaubt.

Grundsätzlich sollte man beachten, dass bei der Ausübung von Wassersports immer wieder zu Rettungseinsätzen kommt, bei denen die Wasserwacht, die DLRG, die Rettungsdienste, die Feuerwehr und Polizei eingebunden werden. Deren Einsatz wird gerade jetzt insbesondere anderweitig gebraucht.


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