Ansbach: Urteil wegen Vierfachmordes rechtskräftig

19.11.2019, 15:51 Uhr
Die Hoffnungen auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens haben sich zerschlagen: Der Bundesgerichtshof konnte keine Fehler der Erstinstanz feststellen.

© Christoph Schmidt, dpa Die Hoffnungen auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens haben sich zerschlagen: Der Bundesgerichtshof konnte keine Fehler der Erstinstanz feststellen.

Ein wegen Mordes an seiner Familie schuldig gesprochener Mann muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof habe die Revision abgelehnt, teilte das Landgericht Ansbach am Dienstag mit. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Die Ansbacher Richter hatten den 31-Jährigen im Mai wegen Mordes in vier Fällen schuldig gesprochen. Der Mann hatte im Juni 2018 in Gunzenhausen seine von ihm getrennt lebende Frau, seine beiden Söhne und seine Tochter im Schlaf mit vielen Messerstichen getötet.

Neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe hatten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Keine Kommentare