Asef N.: Regierung von Mittelfranken verteidigt ihr Vorgehen

6.6.2017, 17:51 Uhr
Die Regierung von Mittelfranken verteidigt ihr Vorgehen im Fall Asef N.

© Michael Matejka Die Regierung von Mittelfranken verteidigt ihr Vorgehen im Fall Asef N.

Der 21-jährige Afghane, der am Mittwoch vergangener Woche in einer von Schülerprotesten und Gewalttätigkeiten begleiteten Polizeiaktion aus einer Nürnberger Berufsschule heraus vorübergehend in Abschiebehaft genommen wurde, hatte bei der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung den Antrag gestellt, nach §25 a des Aufenthaltsgesetzes wegen guter Integration eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dieser Antrag wurde am 23. Mai abgelehnt. Der Bescheid wurde Asef N. aber nicht zugestellt, sondern ihm erst eine Woche später am Tag der geplanten Abschiebung ausgehändigt.

Dieses Vorgehen wurde unter anderem vom Landgericht Nürnberg-Fürth, das am Freitag in zweiter Instanz die Aufhebung der Abschiebehaft bestätigt hatte, in der schriftlichen Begründung kritisch angemerkt und zwar mit der Vermutung, damit sei "die Einlegung von Rechtsmitteln vereitelt" worden.

Die Regierung von Mittelfranken weist dies zurück. Der Ablehnungsbescheid sei nicht zugestellt worden, da Asef N. "über mehrere Jahre an seinem ausländerrechtlichen Verfahren nicht mitgewirkt" habe. Außerdem, so die Behörde, zeige die Erfahrung, dass sich ausreisepflichtige Ausländer "nach Aushändigung einer negativen Entscheidung dem Zugriff der Ausländerbehörden entziehen".

Rechtsschutzmöglichkeiten seien dem jungen Afghanen deshalb aber nicht genommen worden. "Die Möglichkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Eilverfahren war auch am Abschiebetag gegeben."

Der Nürnberger Rechtsanwalt Michael Brenner, der Asef N. seit letzten Mittwoch vertritt, hält diese Erklärung für inakzeptabel. Sein Mandant habe als juristischer Laie in der "Überrumpelungssituation des Abschiebetages" allenfalls theoretisch die Möglichkeit gehabt, gegen den negativen Bescheid Rechtsmittel einzulegen. Der Anwalt hat inzwischen beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt.

Die Abschiebung von Asef N. wurde vergangenen Mittwoch nur verhindert, weil die Bundesregierung nach dem jüngsten schweren Terroranschlag in Kabul Abschiebungen anch Afghanistan vorerst ausgesetzt hat.

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