Kliniken am Limit

Corona-Krise: Ansbach sucht händeringend freiwillige Helfer

25.11.2021, 12:41 Uhr
Stadt und Landkreis Ansbach sind mit Blick auf die Überlastung durch Corona auf der Suche nach Helfern, um die Versorgung im stationären und ambulanten Bereich sicherstellen zu können.

© Werner Krüper, epd Stadt und Landkreis Ansbach sind mit Blick auf die Überlastung durch Corona auf der Suche nach Helfern, um die Versorgung im stationären und ambulanten Bereich sicherstellen zu können.

Auf den bayerischen Intensivstationen spitzt sich die Lage Tag für Tag mehr zu. Verschärfend hinzu kommt ein allgemeiner Personalnotstand in vielen Krankenhäusern.

Die städtische München Klinik startete deshalb bereit Mitte November einen Aufruf und bat Studenten aus dem medizinischen oder naturwissenschaftlichen Bereich, zu helfen.

Nun appellieren auch Stadt und Landkreis Ansbach an Hilfsbereite. "Um die pflegerische Versorgung im stationären und ambulanten Bereich auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen."

Dafür "suchen Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach weiterhin nach freiwilligen Pflegefachkräften, Pflegehelfern und Pflegehilfskräften", heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.

Auch ohne Ausbildung

Es sei auch "Unterstützung durch Personen ohne pflegerische Ausbildung oder Erfahrung" möglich, falls gewünscht auch stundenweise.

"Pflegeeinrichtungen stehen während der Corona-Pandemie vor großen personellen Herausforderungen. Immer wieder führen Krankheitsausfälle und Quarantänemaßnahmen zu personellen Engpässen", so das Schreiben.

Daher würden freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht, die Registrierung im Pflegepool Bayern sei unter www.pflegepool-bayern.de möglich.

Jede Kraft nötig

Vor allem in Einrichtungen an den Orten Ansbach, Bechhofen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Lichtenau, Neuendettelsau, Rothenburg und Windsbach "wird momentan jede unterstützende Kraft zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung benötigt."

Ein entsprechender Einsatz könne auch dann erfolgen, wenn sich der oder die Freiwillige in einem anderen aktiven Arbeitsverhältnis befindet.

Dabei bestehe für die Helfer während des Arbeitseinsatzes Anspruch auf Lohnfortzahlung und auch der abstellende Arbeitgeber hat Anspruch auf Erstattung der Lohnkosten.

Vereinfachtes Verfahren

Notwendig hierfür sei aber eine Mitgliedschaft in einer freiwilligen Hilfsorganisation. "Das Bayerische Rote Kreuz hat dazu ein vereinfachtes Beitrittsverfahren speziell für die Pflegepoolkräfte ins Leben gerufen, das explizit den Rahmenbedingungen des Pflegepools angepasst wurde."

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