Geflügelpest: Landratsamt Ansbach mahnt zur Vorsicht

31.3.2021, 10:14 Uhr

Betroffen sind nach derzeitigen Informationen etwa 60 Geflügelhaltungen über ganz Süddeutschland verteilt. Aufgrund der bisher durchgeführten Meldungen besteht bei zahlreichen dieser Haltungen nun ebenfalls der Verdacht auf Geflügelpest. Bei Abgabe der Tiere hatte der Herkunftsbestand noch keinen Verdacht auf die Geflügelpest (HPAI).


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Derzeit arbeiten die Behörden an der Nachverfolgung der Lieferwege des Betriebs aus Nordrhein-Westfalen. Tiere wurden im gesamten Bundesgebiet verkauft, mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg. Aus dem Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach sind bisher noch keine belieferten Betriebe entdeckt oder gemeldet worden.

Landratsamt Ansbach mahnt zur Vorsicht

Da im Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach derzeit Aufstallpflicht für empfängliches Geflügel besteht, sollten Hobbyhalter die Bestände entweder erst nach Abflauen der aktuell hohen Seuchengefahr aufstocken oder erst dann neu begründen. Bei entsprechender Planung können Hobbyhalter auch auf lokale Vermarktungswege, z.B. über örtliche Kleintierzuchtvereine oder auf seltene Haustierrassen usw. zurückgreifen.


Geflügelhalter, die vor kurzem Junghennen oder Jungenten zugekauft haben und deren Bestand bisher noch nicht angemeldet ist, werden gebeten, sich beim Veterinäramt Ansbach unter 0981/468-8001 oder veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de zu melden. Plötzliche Krankheits- oder Todesfälle bei mehreren Tieren im Bestand (Hühner, Puten, Enten, Gänse) legen einen Ausbruch einer Tierseuche nahe und sollten ebenfalls unverzüglich beim Veterinäramt angezeigt werden.

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