Gute Chancen für neues Feuerwehrgerätehaus

23.9.2010, 17:46 Uhr
Gute Chancen für neues Feuerwehrgerätehaus

© Steiner

Konkret heißt das, das Vereinsheim darf gebaut werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Zum einen muss das alte Vereinsheim („Die Holzbaracke“) sukzessive mit der Errichtung des Neubaus aufgelassen und abgebrochen werden, machte Weingarten zur Auflage. Zum anderen verpflichtet sich die Gemeinde Pleinfeld, die derzeit noch vorhandenen Parkplätze im Umgriff des alten Vereinsheims aufzulassen und eine weitere Nutzung zu unterbinden.
Außerdem müssen die klagenden Anwohner gemeinsam mit der Gemeinde eine Nutzungsordnung aufstellen, die festlegt, zu welchen Zeiten das Vereinsheim besucht werden darf und wann Veranstaltungen im Freien stattfinden dürfen. Weingarten: „18 seltene Ereignisse sind hier die absolute Obergrenze!“ Denn im Allgemeinen gelte für die Nutzung des Heims das Rücksichtnahmegebot gegenüber der Nachbarschaft. Richter Weingarten machte aber auch eines deutlich: „Wer am Rand eines Ortes baut, muss damit rechnen, dass eines Tages etwas kommt, was ihm nicht gefällt.“ Im Falle Waltings habe der Sportplatz ­dagegen schon existiert, als das Neubaugebiet entstanden ist.

Weiterhin ist die Gemeinde Pleinfeld als Grundstückseigentümer des Sportplatzes verpflichtet, einen Verantwortlichen zu bestimmen, der die Einhaltung der Nutzungsordnung kontrolliert. Idealerweise, regte Weingarten an, sollte dies eine Person sein, die von beiden Seiten akzeptiert wird. Bis spätestens 2. November können  Kläger und der Beigeladene, das heißt die Gemeinde Pleinfeld, den Vergleich widerrufen oder annehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte dann auch
die verbindliche Nutzungsverordnung vorliegen. Falls der Vergleich wider­rufen würde, müsste das Gericht entscheiden, ob die Baugenehmigung, die das Landratsamt im Auftrag des Freistaats erteilt hat, rechtmäßig ist.

Nachdem Weingarten die Bedingungen, an die der Vergleich geknüpft ist, vorlas, gab es spontanen Applaus und „Bravo“-Rufe von den Zuschauerrängen im voll besetzten Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts. Bei den Klägerfamilien wurde der Vorschlag dagegen weitaus ver­haltener aufgenommen. „Ich weiß noch nicht, wie wir das bewerten ­sollen“, sagte  beispielsweise Herbert Hausmann. Andere äußerten gegenüber unserer Zeitung Zweifel und meinten, dass die Nutzungsordnung nur dann eine Verbesserung bringe, wenn sie eingehalten werde.

Rechtsanwalt Hartmut Hardiess, der die Kläger vertritt, sieht den von Richter Weingarten angeregten Vergleich dagegen durchaus als Chance: „Das könnte die Basis für eine Be­friedung der verfeindeten Parteien sein.“ Vor allem wenn es gelinge, die Nutzungsordnung für beide Seiten ­zufriedenstellend zu verbessern.
Auch von der Verlegung der Parkplätze, der Auflösung der Holzbaracke und dem weiter entfernten Standort des Neubaus verspricht er sich eine Verbesserung für seine Mandanten. Insofern sei er hoffnungsfroh, dass sich die Situation wieder entspanne. Auch Bürgermeister Josef Miehling teilt diese Ansicht: „Der Vergleich kann eine goldene Brücke sein für alle und ein Neuanfang.“