Gratis Äpfel neben der Straße

Landkreis Ansbach gibt Obstbäume zur Ernte frei - diese Markierung müssen Sie beachten

14.9.2021, 18:30 Uhr
Bei den Äpfeln handelt es sich um Tafel- sowie Mostobst zur Saftherstellung.

© Anja Kummerow Bei den Äpfeln handelt es sich um Tafel- sowie Mostobst zur Saftherstellung.

Die Bäume des Landkreises tragen wie bereits im vergangenen Jahr alle ein gelbes Band. Daran erkennt man, dass deren Obst geerntet werden darf. Bei den Äpfeln handelt es sich um Tafel- sowie Mostobst zur Saftherstellung. Geerntet werden dürfen alle Äpfel am Boden und am Baum - am besten per Hand, mit einem Pflücker oder durch Schütteln, empfiehlt der Landkreis. "Zwar fällt der Obstertrag in diesem Jahr eher verhalten aus, dennoch bietet sich für die Bevölkerung hier die Möglichkeit, in den Genuss regionaler Früchte zu kommen", erklärt Kreisgartenfachberater Volkmar Then.

Bei der Ernte sollten folgende Regeln beachtet werden: Äste der Bäume dürfen nicht abgeschnitten oder abgebrochen werden. Zudem darf nicht auf Bäume geklettert werden, auch nicht mit einer Leiter. Parken mit dem Auto ist nur an geeigneten Stellen erlaubt. Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr, im Bereich der Straßen sollte eine Warnweste getragen werden.

An folgenden Straßen wurden Bäume mit einem gelben Band markiert

  • AN 4 zwischen Brunst und Erlbach (Stadt Leutershausen)
  • AN 7 zwischen Windelsbach und Hornau (Gemeinde Windelsbach)
  • AN 8 zwischen Linden (Gemeinde Windelsbach) und Windelsbach
  • AN 9 bei Grüb (Gemeinde Weihenzell)
  • AN 9 in Neubronn (Gemeinde Weihenzell)
  • AN 12 in Sachsen bei Ansbach
  • AN 21 zwischen Sondernohe und Virnsberg (Marktgemeinde Flachslanden)
  • AN 21 zwischen Virnsberg und Flachslanden
  • AN 21 drei Streuobstflächen bei Brünst (Gemeinde Lehrberg)
  • AN 22 in Ketteldorf (Stadt Heilsbronn)
  • AN 34 zwischen Schwand und Hetzweiler (Stadt Leutershausen)

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