Inzidenz weiter hoch: Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Ansbach

22.4.2021, 09:18 Uhr

Am Donnerstag vergangene Woche lag die Stadt Ansbach bei der Sieben-Tage-Inzidenz am dritten Tag in Folge über dem kritischen Wert von 100. Nach den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung greift dann frühestens einen Tag nach der amtlichen Bekanntmachung die Notbremse - spätestens ab dem zweiten Tag nach dem Überschreiten der Inzidenz-Grenze. Die Stadt hat am Donnerstag, 15. April, reagiert und seit Samstag, 17. April, gelten folgende Einschränkungen:

- Kontaktbeschränkungen: Es sind nur noch Treffen eines Hausstands mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zulässig ist ferner die "wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften", wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Lebenspartner, die nicht zusammen wohnen, gelten als ein Hausstand.

- Nächtliche Ausgangssperre: Die Ausgangssperre tritt von 22 bis 5 Uhr in Kraft. Man darf die Wohnung nachts nur verlassen, wenn zum Beispiel ein medizinischer Notfall vorliegt oder um das Sorgerecht wahrzunehmen, um unterstützungsbedürftige Personen zu begleiten und um Tiere zu versorgen.

- Einzelhandel und Dienstleistungen: Einzelhändler haben bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 die Möglichkeit, für "Click & Meet", also fürs Einkaufen nach Terminvereinbarung, zu öffnen. Kunden müssen entweder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen können. Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte und Apotheken bleiben unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet. Seit 12. April müssen sich Buchhandlungen, Baumärkte, Gärtnereien, Blumen- und Schuhläden an die Regeln aller anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs halten.

- Sport: Kontaktfreier Individualsport, auch auf Außensportanlagen, ist unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.

- Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten: Bibliotheken und Archive dürfen geöffnet bleiben. Kulturstätten wie beispielsweise Museen und Ausstellungen müssen geschlossen bleiben.

- Wann wieder gelockert werden kann: Lockerungen sind möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge unter 100 liegt. Dann erfolgt einen Tag nach der Bekanntmachung die Rückkehr zu den Regelungen der Inzidenzphase über 50 bis 100.

Inzidenz im Landkreis Ansbach über 200 - das müssen Sie wissen

Im Landkreis Ansbach liegt die Sieben-Tage-Inzidenz weiter über 200. Seit Montag, 19. April, gelten verschärfte Maßnahmen, die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt sind. Ein Überblick:

- Einzelhandel: Geschäfte müssen auf "Click & Collect" umstellen. Das bedeutet, es darf nur vorbestellte Ware abgeholt oder ausgeliefert werden. Dafür ist kein negativer Corona-Test erforderlich. Im Rahmen von "Click & Collect" gilt für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht und für das Personal grundsätzlich Maskenpflicht. Andere Möglichkeiten, wie Termin-Shopping, entfallen für den nicht lebensnotwendigen Einzelhandel.


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- Ausgangssperre und Sport: Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bleibt bestehen. Kontaktfreier Individualsport, auch auf Außensportanlagen, ist unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen weiterhin erlaubt.

- Wann wieder gelockert werden kann: Lockerungen sind möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge unter 200 liegt. Dann erfolgt einen Tag nach der Bekanntmachung die Rückkehr zu den Regelungen der Inzidenzphase über 100 bis 200.

Regelung für Schulen und Kitas in der Stadt und dem Landkreis Ansbach

Für Schulen und Kitas wird gemäß der 12. Infektionsschutzverordnung immer freitags eine Regelung für die gesamte folgende Woche getroffen. Entscheidend ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitag meldet. Überschreitet freitags die Inzidenz 100, so gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten für vierte Klassen und elfte Klassen der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von eineinhalb Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, andernfalls Wechselunterricht. Sowohl der Landkreis als auch die Stadt Ansbach lagen am Freitag, 16. April, über einer Inzidenz von 100 - für die Woche ab 19. April gelten daher die beschriebenen Regelungen.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben. Ein negatives Testergebnis kann durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird, erbracht werden oder durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde. Wichtig: Der Test darf bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.


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Für alle übrigen Klassen und Jahrgangsstufen gilt Distanzunterricht. Die Kitas befinden sich im Notbetrieb. An den Schulen wird eine Notbetreuung angeboten (mit Test).

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