Prügelvorwürfe um "Zwölf Stämme": Verhandlungsausgang offen

13.9.2013, 19:24 Uhr
In Klosterzimmern lebte die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme". Am Freitag begann der Prozess am Ansbacher Amtsgericht.

© dpa In Klosterzimmern lebte die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme". Am Freitag begann der Prozess am Ansbacher Amtsgericht.

Zunächst verhandelte das Amtsgericht Ansbach wegen zehn Kindern, die in der vergangenen Woche von den Behörden aus der Gemeinschaft der „Zwölf Stämme“ im mittelfränkischen Wörnitz geholt wurden. Eine Entscheidung über das Sorgerecht wollte das Amtsgericht Ansbach am Freitag nicht mehr treffen, wie Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger mitteilte. Die Anhörungen der Eltern dauerten am Freitagabend noch an. Für Montagvormittag werden weitere Details zum Verfahren erwartet.

In dem nichtöffentlichen Verfahren in Ansbach wurden auch per Videoschalte Aussteiger der Sekte gehört. Die sechs Aussteiger hatten sich während ihrer Aussage an einem geheimen Ort aufgehalten, berichtete Direktorin Lehnberger. Das Ansbacher Amtsgericht verhandelt über den Sorgerechtsentzug von zehn Kindern. „Alle Eltern fordern die Aufhebung der gerichtlichen Beschlüsse“, sagte Lehnberger.

Das Amtsgericht Nördlingen will ab kommenden Mittwoch die Mütter und Väter 30 weiterer Buben und Mädchen anhören, die vom schwäbischen Gutshof Klosterzimmern in Deiningen (Landkreis Donau-Ries) stammen.

Beim Amtsgericht Nördlingen liegen wegen der „Zwölf Stämme“ insgesamt 17 Verfahren an. „Das wird ein bis zwei Wochen dauern“, berichtete Direktor Helmut Beyschlag über die bevorstehenden Elternanhörungen. Trotz aller Eilbedürftigkeit dieser Familienverfahren müsse der normale Betrieb des Gerichts weitergehen. Während die Verfahren in Nördlingen also mehrere Tage dauern werden, hat das Familiengericht Ansbach die Anhörungen am Freitag abgeschlossen. Ein Urteil ist jedoch noch nicht gefallen.

Nach erneuten Berichten über Gewalt an Kindern bei der umstrittenen Glaubensgemeinschaft hatten die Gerichte angeordnet, dass die insgesamt 40 Kinder und Jugendlichen im Alter von wenigen Monaten bis 17 Jahre abgeholt und in Pflegefamilien untergebracht werden.

Bereits seit Jahren gibt es Prügelvorwürfe gegen die Sekte, ein Ermittlungsverfahren wurde von der Augsburger Staatsanwaltschaft allerdings erst im August eingestellt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ein neues Verfahren eingeleitet. Die Sekte hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Auf der Homepage der Gemeinschaft wird die Polizeiaktion in Klosterzimmern und Wörnitz als „staatlicher Kinderraub“ bezeichnet.

Dieser Artikel wurde am 13. September um 19.30 Uhr zuletzt aktualisiert.

 

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