Ärger am Jamnitzer Platz: Umstrittener Polizeieinsatz vor Gericht

10.12.2019, 17:39 Uhr
Als die Polizei gerade die Personalien der lärmenden Personen feststellen wollte, kamen plötzlich 60 Autonome zu der Szenerie und beschimpften die Beamten.

© Roland Fengler Als die Polizei gerade die Personalien der lärmenden Personen feststellen wollte, kamen plötzlich 60 Autonome zu der Szenerie und beschimpften die Beamten.

Auch am Abend des 24. Juli war eine Streife vor Ort. Als die Beamten einige Jugendliche mit Bierflaschen sahen, schritten sie ein: Schließlich untersagt die Grünanlagen-Satzung der Stadt Nürnberg, sich zum Zwecke des Alkoholgenusses in Parkanlagen aufzuhalten.

Polizeikontrolle lief aus dem Ruder

Wer erstmals erwischt wird, werde meist nur verwarnt, so ein Polizist, doch dabei blieb es damals nicht – die Kontrolle lief aus dem Ruder: Drei Polizisten forderten von sechs jungen Leuten die Personalien, und als diese sich weigerten, holten die Polizisten Verstärkung und drohten Zwangsmaßnahmen an. Einer der Jugendlichen zeigte seine Papiere, die anderen fünf Betroffenen warfen den Beamten ihre Ausweise vor die Füße. "Grob ungehöriges Verhalten", befand die Polizei nach Rücksprache mit dem Rechtsamt der Stadt Nürnberg, es folgten Bußgeldbescheide über 250 Euro.


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Vor Gericht wehrt sich nun eine 23-Jährige gegen das Bußgeld. Zu dem konkreten Vorwurf äußert sie sich nicht, erklärt jedoch, gerne im Stadtteil zu leben, doch mittlerweile nehme sie auch die hässlichen Seiten der Stadt wahr. Sie spricht über Zwangsräumungen, Abschiebungen und Kündigungen von Vermietern wegen angeblichen Eigenbedarfs, beklagt die gestiegenen Mieten und verdrängten Menschen.

Das Auftreten der Polizei erlebe sie als willkürlich. Und an jenem Abend, so ihr Anwalt Mathes Breuer, widersetzte sie sich nur einer rechtswidrigen Polizeimaßnahme: Sie habe ihren Ausweis nicht in einem aggressiven Akt zu Boden fallen lassen, ihr Verhalten sei eher als "Resignation" zu verstehen und überdies wurde die Öffentlichkeit weder "belästigt" noch "gefährdet", wie es das Ordnungswidrigkeitengesetz für den Tatbestand fordert. Außerdem, so der Anwalt, sei denkbar, dass das Alkoholverbot in Nürnbergs Grünflächensatzung rechtswidrig ist. Er stützt sich in dieser Rechtsauffassung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.


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Amtsrichterin Ines Track regt an, das Verfahren auf Kosten der Staatskasse einzustellen, doch dies lehnen die Angeklagte und der Rechtsanwalt ab: Sie wollen ein Urteil des Gerichts. Nun wird der Fall im nächsten Jahr mit weiteren Zeugen erneut aufgerollt.