Aufklärung: Wer muss wann und wo Mundschutz tragen?

14.5.2020, 11:57 Uhr

Müssen Autofahrer am Steuer Mundschutzmasken tragen? Laut Straßenverkehrsordnung gilt prinzipiell ein „Verhüllungsverbot“ für Autofahrer. Doch wegen Corona verweist die Stadt Nürnberg auf ihrer Homepage darauf: „In der aktuellen Krisensituation geht der Gesundheitsschutz jedoch vor.“ Und auch das bayerische Innenministerium informiert: „Ist der Fahrer alleine im Auto unterwegs, muss er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“ Wenn allerdings andere haushaltsfremde Personen wie etwa Arbeitskollegen mit im Auto sitzen, empfiehlt das Ministerium das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dabei darf aber der Fahrer sein Gesicht nur so verhüllen, dass er weiterhin erkennbar ist. Ganz wichtig: Der Mundschutz darf die Sicht nicht beeinträchtigen, so dürfen bei Brillenträgern die Gläser nicht beschlagen.

Warum tragen Fahrer der VAG keine Maske? Im öffentlichen Nahverkehr müssen die Kunden eine Maske tragen. Irritierend ist für so manchen Gast, dass ausgerechnet die Fahrer meist „oben ohne“ anzutreffen sind. Elisabeth Seitzinger, Sprecherin der Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG), erläutert: „Unsere Fahrer tragen normalerweise keinen Mund-Nasen-Schutz, außer sie wollen es unbedingt.“ Sie führt verschiedene Gründe dafür an, warum die VAG auf einen Mundschutz verzichten kann: So haben die U-Bahn und Straßenbahnfahrer sowieso vom Fahrgastraum abgetrennte Fahrerstände. Im Bus gibt es seit der Coronakrise eine provisorische Absperrung im Bereich der vorderen Sitze, zudem verkaufen Busfahrer keine Tickets mehr und haben damit keinen engeren Kontakt mehr zu den Kunden – auch ist die Tür direkt beim Fahrer gesperrt, die Kunden können hinten ein- und aussteigen. Generell verweist die Sprecherin auf die anspruchsvolle Tätigkeit der Fahrer: „Müssten sie während des gesamten Dienstes Maske tragen, so wäre das doch sehr anstrengend. Sie könnten sich nicht wie andere Arbeitnehmer, die Maske tragen müssen, kurz zurückziehen. Sie müssen ja ihren Fahrplan einhalten.“ Anders ist übrigens der Fall für die Mitarbeiter etwa im Kundenservice oder die Kontrolleure – sie alle haben eine Maske. Zudem fügt Seitzinger an: „Auch unsere Fahrer tragen einen Mund-Nasen-Schutz, wenn sie aussteigen, mit Bus und Bahn als Fahrgast mitfahren oder auf Bus und Bahn an der Haltestelle warten.“

Müssen Asylbewerber in ihren Unterkünften Mundschutz tragen? Eine spezielle Maskenpflicht für Asylbewerber gibt es nicht, sie müssen nach Angaben von Martin Scholtysik vom bayerischen Innenministerium in den Unterkünften keine Masken tragen. „Es soll keiner gegängelt werden“, so der Pressesprecher. Man habe vielmehr an anderen Stellschrauben gedreht: So habe man in den Kantinen in den Unterkünften die Öffnungszeiten verlängert, die Tische weiter auseinandergestellt oder setze vermehrt auf Essen zum Abholen. Eine Ausnahme nennt der der Sprecher noch – wenn in der Asylunterkunft eine Corona-Infektion bekannt wird: Dann ordnet das zuständige Gesundheitsamt zum Schutz der übrigen Bewohner das Tragen einer Maske an.

Sind Plastik-Visiere (face shield) erlaubt? Brillenträger kennen das Problem: Stoffmaske und Brille sind keine gute Kombination, denn durch das Ein- und Ausatmen beschlagen die Gläser leicht. Wäre da nicht ein Plastik-Visier eine Alternative? Sabine Grüneberg, Sprecherin beim bayerischen Gesundheitsministerium, rät davon ab: „Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden.“ Der Schutz müsse generell an den Rändern möglichst eng anliegen und zudem groß genug sein, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken. Die Pressesprecherin: „Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung, nach unten und oben leicht verteilen.“ Damit könne der Schutz anderer Personen nicht gewährleistet werden.

Gibt es Ausnahmen für Menschen, die eine Behinderung haben? Laut Sabine Grüneberg vom bayerischen Gesundheitsministerium entfällt für Menschen mit einer Behinderung die Maskenpflicht, „wenn dies aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar ist“. Die betroffene Person oder die Begleitperson müsste bei einer Kontrolle allerdings entsprechende Einschränkungen glaubhaft machen, so die Sprecherin weiter: „Hierfür kann ein Schwerbehindertenausweis oder ein dies bestätigendes ärztliches Attest hilfreich sein.“

Wie schaut es bei Kranken aus? Menschen, die unter Asthma oder an einer Erkrankung leiden, die ihnen das Tragen einer Maske unzumutbar erschwert, sind ebenfalls ausgenommen. Doch auch hier empfiehlt es sich, möglichst eine (formlose) ärztliche Bestätigung mit sich zu führen, um keinen Ärger zu kriegen. Denn: Wer gegen die Mundschutzpflicht verstößt, der muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro rechnen - bei mehrmaligen Verstößen können auch 300 Euro anfallen.

Was ist mit Dementen? Diese Personengruppe ist Sinn und Zweck dieser Schutzmaßnahmen oft nur schwer vermittelbar. So heißt es auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums: Personen, die Menschen mit Demenz im öffentlichen Raum begleiten, können Betroffene nicht immer erfolgreich dazu anhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sorgen um juristische Folgen seien, so das Ministerium, „aber in der Regel unbegründet“.

Und was ist mit den Glücklichen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben? Wer eine Erkrankung mit dem Coronavirus durchgemacht hat und als geheilt gilt, müsste doch auf den lästigen Mundschutz verzichten können – oder? Ministeriumssprecherin Sabine Grüneberg muss hier die Hoffnungen enttäuschen: „Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt für alle gleich, soweit dies nicht etwa aus medizinischen Gründen unmöglich ist.“

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