Baby erdrosselt: Sieben Jahre Haft für 23-jährige Mutter

24.5.2016, 16:04 Uhr
Baby erdrosselt: Sieben Jahre Haft für 23-jährige Mutter

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Die Tötung ihres Neugeborenen muss eine junge Frau aus Niederbayern mit sechs Jahren und zehn Monaten Haft büßen. "Unmittelbar nach der Entbindung hat sie das Kind mit der Kordel aus ihrem Kapuzenpulli zu Tode stranguliert", begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Landshut, Markus Kring, am Dienstag die Entscheidung. Das Gericht verurteilte die 23-Jährige aus dem Raum Landshut wegen Totschlags. Die junge Frau habe die Schwangerschaft nicht verdrängt, sich selbst aber durch die Verheimlichung in eine ausweglose Situation manövriert. Zwar attestierte die Kammer der 23-Jährigen eine verminderte Steuerungsfähigkeit, diese habe es ihr aber nicht unmöglich gemacht, sich anders zu entscheiden.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau nach der Geburt in der Nacht zum 6. November im Badezimmer ihres Elternhauses das Mädchen getötet. Anschließend packte sie die Leiche in einen Müllsack und verstaute das Bündel im Kofferraum ihres Autos. Tage später hatte der Vater der Frau die Leiche entdeckt und die Polizei alarmiert. Die Angeklagte hatte am Dienstag ein Teilgeständnis abgelegt. "Ich kann mir selber nicht erklären, warum ich das gemacht habe", sagte die 23-Jährige unter Tränen. An die Entbindung und die Folgezeit habe sie aber keine Erinnerung, gehe aber davon aus, dass keine dritte Person für die Tat in Betracht kommt.

"Das hat mich sehr belastet."

Ihr Vater habe ihr gesagt, dass sie bei einer erneuten Schwangerschaft nicht mehr mit der Unterstützung der Familie rechnen könne, erläuterte die Angeklagte, die bereits als Jugendliche einen Sohn zur Welt gebracht hatte. "Das hat mich sehr belastet." Vor ihrem Umfeld hatte die Frau die Schwangerschaft verheimlicht. Die 23-Jährige bedauerte in ihrem letzten Wort die Tat und erklärte, sie wolle einfach nur wieder zu ihrem Sohn. Nach der Tat hatte die Angeklagte das Bad gewischt und einen Duschvorleger gewaschen. Anschließend hatte sie ihren Sohn zur Tagesmutter gebracht und war zur Arbeit gegangen.

Das folgende Wochenende hatte sie nach eigenen Angaben mit ihrem Sohn verbracht. Auf die Schwester der Angeklagten hatte sie in den Folgetagen erleichtert gewirkt. Laut psychologischem Gutachten litt die Angeklagte zur Tatzeit unter einer schweren Form der akuten Belastungsreaktion. Sie habe zwar spätestens seit dem vierten Monat von der Schwangerschaft gewusst, diese aber weiter verheimlich und sei dann von der Geburt überrascht worden, erläuterte die Gutachterin. Die Sachverständige ging bei der Angeklagten von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit aus.

Verteidigung hielt sogar Bewährungsstrafe für denkbar

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Es sei nicht die Tat einer Verzweifelten gewesen, sondern eine feige Tat, die die Tochter mit dem Leben bezahlen musste, sagte Staatsanwalt Achim Kinsky. Eine Zwangslage habe für die Frau nicht vorgelegen. Es hätten gute Voraussetzungen bestanden, das Baby zu behalten. Zumal die Familie der Frau bereits bei dem ersten Kind, welches sie als Jugendliche während ihrer Ausbildung bekommen hatte, geholfen hatte.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert und sogar eine Bewährungsstrafe für denkbar gehalten. Der Anwalt der Frau kündigte an, Rechtsmittel prüfen zu wollen.