Dubiose Tode in unterfränkischem Seniorenheim: Prozess beginnt

17.7.2019, 14:52 Uhr
Nach den rätselhaften Todesfällen in der "Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf" hat der Prozess gegen drei Verdächtige begonnen.

© Daniel Karmann, NN Nach den rätselhaften Todesfällen in der "Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf" hat der Prozess gegen drei Verdächtige begonnen.

Am ersten Prozesstag um rätselhafte Todesfälle in der Seniorenresidenz Gleusdorf hat der ehemalige Pflegedienstleiter über seinen Anwalt die Vorwürfe bestreiten lassen. Die beiden anderen Angeklagten machten keine Angaben. Der Heimleiterin, dem Pflegedienstleiter und einem Arzt in leitender Funktion werden vor dem Landgericht Bamberg gemeinschaftlicher Totschlag durch Unterlassen in einem Fall und versuchter Totschlag durch Unterlassen in zwei Fällen vorgeworfen.

Der Verteidiger der ehemaligen Heimleiterin zog die Glaubwürdigkeit von drei als Zeugen gegen seine Mandantin vernommenen früheren Mitarbeiterinnen des Heims in Zweifel. Weil diesen von der 59-Jährigen gekündigt worden sei, sei nicht auszuschließen, dass sich die Mitarbeiterinnen mit ihren Aussagen bei ihrer damaligen Chefin revanchieren wollten. Der Anwalt beantragte daher, die Akten der aus den Kündigungen resultierenden Arbeitsgerichtsprozessen in das Verfahren einzuführen.

In dem Altenheim im unterfränkischen Untermerzbach (Landkreis Haßberge) waren vor mehr als drei Jahren fünf Bewohner unter dubiosen Umständen gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, ob der Grund dafür Misshandlungen oder eine schlechte Versorgung gewesen sein könnten. Den teils hochbetagten Bewohnern wurde nach Überzeugung der Anklage die erforderliche medizinische Versorgung vorenthalten. Auch seien sie nicht in ein Krankenhaus verlegt worden. Dies habe in einem Fall den Tod eines Heimbewohners und in zwei weiteren Fällen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge gehabt. Die Angeklagten hätten sich wie "Herren über Leben und Tod" verhalten.

Schließung aufgehoben

Dem ehemaligen Pflegedienstleiter wird auch vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt. Einem Heimbewohner, der die Nachtruhe nicht einhielt, soll der 49-Jährige mit den Worten "Halt die Fresse und schlaf!" einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Der für das Heim arbeitende Arzt soll falsche Todesbescheinigungen ausgestellt haben. Er wurde deshalb auch wegen Falschbeurkundung angeklagt.

Das Landratsamt Haßberge hatte wegen der Vorwürfe eine Schließung der Seniorenresidenz mit zuletzt etwa 65 Bewohnern angeordnet. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung jedoch auf und ließ einen Weiterbetrieb unter bestimmten Auflagen durch einen anderen Betreiber zu, wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage sagte.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch (24. Juli) fortgesetzt. Insgesamt sind 28 Verhandlungstage angesetzt. 43 Zeugen und zwei rechtsmedizinische Sachverständige sollen gehört werden. Das Urteil wird am 9. Januar erwartet.