Inzidenz unter 50: Diese Lockerungen gelten in Bamberg ab 27. Mai

29.5.2021, 10:09 Uhr
In der Stadt Bamberg können Bürger ab dem 27. Mai mit weiteren Lockerungen der Corona-Regeln rechnen. 

© Nicolas Armer, dpa In der Stadt Bamberg können Bürger ab dem 27. Mai mit weiteren Lockerungen der Corona-Regeln rechnen. 

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Bamberg ist gesunken. Mit einer Inzidenz von 31,0 in der Stadt und 34,7 im Landkreis wurde sogar der Schwellenwert von 35 unterschritten. Das Gesundheitsamt Bamberg spricht von einem Abwärtstrend der Inzidenzen in der fünften Woche in Folge. Zuvor lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Bamberg fünf Mal in Folge unter dem Schwellenwert 50, weshalb ab Donnerstag, den 27. Mai, Lockerungen in Kraft treten, wie die Stadt Bamberg mitteilt. Konkret betrifft das den Einzelhandel, die Außengastronomie sowie Schulen und Kitas.

Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bleibt weiterhin aufgehoben. Im Bereich der Kontaktbeschränkungen wird es allerdings keine Erleichterungen geben. Diese werden erst bei einer Inzidenz unter 35 weiter gelockert: Erlaubt sind dann treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten.


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Vorerst gelten die Regeln jedoch unverändert: Treffen eines Hausstandes mit einem anderen Hausstand sind erlaubt, solange dabei die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Erleichterungen für Kitas

Die Schulen in der Stadt Bamberg bleiben weiterhin im Präsenzunterricht. An Schulen die den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend garantieren können, findet Wechselunterricht statt. Die Teilnahme an Präsenz- und Wechselunterricht ist für Schüler nur möglich, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Coronatest unterziehen. Kindertageseinrichtungen können ab sofort von allen Kindern regulär besucht werden. Gleiches gilt für Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder, so die Stadt Bamberg.


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Maskenpflicht und Abstand im Einzelhandel

Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe in der Stadt Bamberg gelten weiterhin Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Betriebe müssen für den Kundenverkehr ausderdem ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten. Dazu gehört auch, dass sich in einem Ladengeschäft nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalten darf.

Lockerungen für die Gastronomie

Im Bereich der Außengastronomie, in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos muss ab Freitag, den 28. Mai, kein negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden. Auch ist keine vorherige Terminreservierung erforderlich. Allerdings müssen weiterhin die Kontaktdaten erhoben werden, teilt die Stadt Bamberg mit.


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Am Donnerstag veröffentlichte die Stadt Bamberg eine entsprechende Allgemeinverfügung. Voraussetzung dafür war das Einvernehmen der Bayerischen Staatsregierung, das am Vormittag einging.

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