Bayerische Karpfenteichwirtschaft ist „Immaterielles Kulturerbe“

3.4.2020, 12:58 Uhr
Bayerische Karpfenteichwirtschaft ist „Immaterielles Kulturerbe“

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Die Karpfenteichwirtschaft, die auch das Aischtal prägt, ist eine von 13 Neuaufnahmen als "Identität stiftendes und dem Zusammenhalt stärkendes Immaterielles Kulturerbe", die jetzt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bekanntgab. "In Bayern genießen die Pflege und der Erhalt des immateriellen Kulturerbes einen sehr hohen Stellenwert. Das Bewusstsein für die kulturelle Vielfalt der Traditionen im Freistaat stärkt das Wir-Gefühl und trägt entscheidend zum sozialen Zusammenhalt bei, auf den es gerade in dieser schwierigen Zeit besonders ankommt. Ich freue mich sehr, dass das Bayerische Landesverzeichnis um 13 Kulturformen erweitert wird", erklärtet Füracker.

Immaterielle kulturelle Ausdrucksformen wie Bräuche, Feste, Musik, Theater und Tanz sowie überliefertes Naturwissen und traditionelle Handwerkstechniken zählen ebenso wie Kunstwerke und Denkmäler zu den bedeutenden Kulturschätzen in Bayern. Viele Menschen engagieren sich – oft ehrenamtlich – in der Gemeinschaft für die Bewahrung dieses kulturellen Erbes und teilen dabei ihr Wissen und Können. "Das immaterielle Kulturerbe wird von Generation zu Generation weitergegeben und dabei immer wieder neu interpretiert", so der Staatsminister.

Zu den Neuaufnahmen zählen neben der Karpfenteichwirtschaft unter anderem die "Eichensaat und Eichenwirtschaft im Spessart", die "Fränkischen Passionsspiele Sömmersdorf", die gut 150 Jahre alte "Marktredwitzer Krippenkultur" oder die "Wässerwiesen in Franken", eine seit dem Mittelalter belegte, meist genossenschaftlich organisierte Wiesenbewässerung mit Grabensystemen, Wehren und von der Strömung angetriebenen Wasserschöpfrädern im Großraum Fürth-Nürnberg-Erlangen. Sie zeichnen sich durch eine hohe Biodiversität aus und haben wichtige Funktionen für das Stadtklima und die
regionale Kulturlandschaft.

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen sichtbar gemacht, erhalten und gefördert werden. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das nun 54 Eintragungen enthält. "Die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis ist ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung des bedeutenden Engagements im Zusammenhang mit der aktiven Pflege und Weitergabe von Traditionen an die kommenden Generationen", betont Füracker. Die nächste Bewerbungsrunde startet 2021.

Informationen zum bundesweit einheitlichen Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de . Interessierte und Antragsteller können sich bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren und beraten lassen (ike@volkskunde.badw.de , Tel.: 089 5155-6144). Vielleicht ja auch über die Neuaufnahme des Neustädter "Geißbocktanzes" im Rahmen des traditionsreichen Kirchweih-Kinderfestes als identitätsstiftende Pflege des Geschichtsbewusstseins.

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