Bayerische Polizei nutzt Gästelisten auch bei kleineren Delikten

2.9.2020, 18:18 Uhr

Der Antwort zufolge griffen die Beamten mit Stand Ende Juli in 24 Fällen auf die Gästelisten zurück, die Besucher etwa von Restaurants oder Biergärten ausfüllen. Dreimal ging es dabei um Betrug, je einmal um Diebstahl und Beleidigung. Viele Abfragen beziehen sich allerdings weiter auf gravierendere Fälle der Strafverfolgung, etwa Mord und Totschlag, gefährliche Körperverletzung oder Bedrohung. Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Vorfälle in mehreren Bundesländern, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, hatten eine Diskussion darüber losgetreten.


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