Im psychischen Ausnahmezustand

Junger Oberpfälzer verschanzte sich in Dachwohnung: Stundenlanger Polizeieinsatz

5.8.2022, 13:10 Uhr

Am Donnerstag, gegen 12.30 Uhr, wurde der Polizei mitgeteilt, dass sich ein 17-Jähriger in Eschenbach in einer psychischen Ausnahmesituation befinden soll, aggressiv ist und über Schusswaffen verfügen könnte. Er würde sich im Dachgeschoßzimmer eines Einfamilienhauses befinden, eventuell mit einigen Bekannten.

Aus diesem Grund kam es zu einem Polizeieinsatz, bei dem sich die Beamten bemühten, mit dem jungen Mann in Kontakt zu treten. Nach etwa drei Stunden verließ der Jugendliche das Haus und verhielt sich vorerst kooperativ.

Minderjähriges Mädchen versteckt

Bei den daraufhin durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen konnten in einer Dachbodennische des Anwesens der 18-jährige Freund sowie dessen 14-jährige Freundin gefunden werden, die sich dort versteckt hatten, weil das minderjährige Mädchen sich offenbar ohne Erlaubnis ihrer Eltern dort aufhielt. Zudem konnten dem Jugendlichen verschiedene Messer, darunter ein Einhandmesser sowie eine bislang unbekannte pulvrige Substanz zugeordnet werden. Eine Schusswaffe wurde nicht aufgefunden.

Im Verlauf des Einsatzes verschanzte sich der Jugendliche mit dem 18-Jährigen erneut in seinem Zimmer und drohte den polizeilichen Einsatzkräften entsprechend Gewalt an. Daraufhin verschafften sich die Polizeikräfte mit Gewalt Zutritt. Der Jugendliche leistete daraufhin erheblichen Widerstand und konnte nur unter Anwendung unmittelbaren Zwanges in Gewahrsam genommen werden.

Der 18-Jährige konnte aus dem Raum dirigiert werden. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt. Die 14-Jährige wurde in die Obhut ihrer Eltern entlassen. Der 17-Jährige Jugendliche wurde zur weiteren Abklärung in die Dienststelle der Polizeiinspektion Eschenbach gebracht.

Widerstand gegen Einweisung

Als der junge Mann schlussendlich in einer Einrichtung für Jugendliche untergebracht werden sollte, leistete dieser erneut Widerstand gegen die Polizei. Nur unter Anwendung erneuter polizeilicher Zwangsmaßnahmen konnte der Jugendliche eingewiesen werden.

Der 17-Jährige sowie drei Polizeibeamte wurden durch die Widerstandshandlungen jeweils leicht verletzt. Gegen den Jugendlichen wird wegen einer Vielzahl von Delikten nach dem Strafgesetzbuch, wie beispielsweise Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung, ermittelt.


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