Schwerlastkontrolle auf A9

Spitzenreiter waren mit 111 "Sachen" und über 2,8 Promille Alkohol unterwegs

16.3.2023, 16:47 Uhr

Am Mittwochvormittag führte die Verkehrspolizei Bayreuth mit Unterstützung umliegender Polizeidienststellen auf dem Autobahnparkplatz Sophienberg eine Großkontrolle des Schwerverkehrs durch. Unter die Lupe genommen wurden in vier Stunden 36 Fahrzeugeinheiten, welche im gewerblichen Güterverkehr unterwegs waren. Festgestellt wurden dabei 24 Verstöße bei den Berufskraftfahrern und deren Unternehmen. Insgesamt musste acht Mal die Weiterfahrt untersagt werden. Die Beanstandungen erfolgten hauptsächlich wegen Geschwindigkeitsübertretungen, Überhöhen, Überladungen und Verstößen gegen die Sozialvorschriften.

Spitzenreiter in Sachen Geschwindigkeit war ein 55-jähriger Fahrzeugführer aus Tschechien. Dieser war mit seinem Sattelzug mit 111 km/h unterwegs. Erlaubt sind für Lastkraftwagen 80 km/h auf deutschen Autobahnen. Da bei näherer Überprüfung der Geschwindigkeitsdaten auffiel, dass es sich um keinen Einzelfall handelte, wurde das Bußgeld auf 300 Euro verdoppelt.

Auflieger deutlich zu hoch

Ferner wurde ein polnischer Sattelzug vermessen. Dieser war mit 4,16 Metern am Kontrolltag der höchste. Im Auflieger waren eine Vielzahl neuer Autoteile bis unter das Hubdach geladen. Die erlaubte Höhe von vier Metern wurde somit erheblich überschritten und die Weiterfahrt untersagt. Der Auflieger musste, bis zur Herstellung der rechtskonformen Höhe ausgeladen werden. Das Bußgeld belief sich für den 47-jährigen Fahrer aus der Ukraine auf 60 Euro. Teurer wird es für die Spedition. Da in dem überhohen Laderaum mehr Waren transportiert werden konnten, wird der Vermögensvorteil in einem Verfahren zur Einziehung von Taterträgen nachträglich abgeschöpft.

Neben der Vielzahl an Ordnungswidrigkeiten wurden auch Straftaten festgestellt. Ein 47-jähriger Fahrer aus Weißrussland roch bei der Kontrolle stark nach Alkohol. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp über 2,8 Promille. Der Mann fuhr mit seinem Sattelzug von Polen nach Frankreich und beförderte leere Holzpaletten. Auch hier wurden die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt und Ermittlungen wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Zudem wurde sein ausländischer Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks sichergestellt.

Ein 37-jähriger Fahrer aus Deutschland führte seinen Führerschein nicht mit. Der vermeintliche Grund war schnell ermittelt. Eine Überprüfung ergab, dass die erforderliche Führerscheinklasse und die Berufskraftfahrerqualifikation nicht verlängert wurden und somit abgelaufen waren. Ermittlungen wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet. Das Fahrzeuggespann wurde vom hinzugekommenen Chef der Firma übernommen.

Im Kleintransporter eines 45-jährigen Fahrers aus Polen wurde ein verbotenes Pfefferspray aufgefunden. Dieses wurde sichergestellt. Gegen den Mann wurden Ermittlungen wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz eingeleitet. Zudem war das Fahrzeuggespann mit Anhänger überladen.

Kaum Probleme mit Lenkzeiten

Positiv muss dennoch angemerkt werden, dass lediglich geringfügige Verstöße bei den Lenk- und Ruhezeiten der Berufskraftfahrer zu beanstanden waren.


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