Bei der Hundesteuer gibt es große Schwankungen

3.8.2019, 12:00 Uhr
Besitzer eines über vier Monate alten Hundes sind verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Sie bekommen dann eine Steuermarke ausgehändigt, die der Hund außerhalb der Wohnung zu tragen hat - andernfalls kann Bußgeld verlangt werden.

© Martin Gerten, dpa Besitzer eines über vier Monate alten Hundes sind verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Sie bekommen dann eine Steuermarke ausgehändigt, die der Hund außerhalb der Wohnung zu tragen hat - andernfalls kann Bußgeld verlangt werden.

So zahlt man in Altdorf beispielsweise 50 Euro pro Fellnase an die Gemeinde, egal, wie viele Hunde zur Familie gehören. In Winkelhaid hingegen sind es beim ersten Vierbeiner 41 Euro, für den zweiten müssen schon 102 Euro und bei jedem weiteren 205 Euro jährlich auf den Tisch gelegt werden. Die Staffelung hat einen ordnungspolitischen Zweck - die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet soll so begrenzt werden und der Tierliebhaber sich einmal mehr Gedanken machen, bevor er die Verantwortung für einen zweiten oder dritten Hund übernimmt.

Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen ein Hund von der Steuer befreit ist - und diese sind in all den Gemeinden gleich. So zum Beispiel Hunde, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Tierherden bewachen oder zu Hilfsdiensten wie dem Deutschen Roten Kreuz gehören. Auch Blinde, Taube oder völlig Hilflose, die ohne einen Hund an ihrer Seite zu kämpfen hätten, müssen keine Hundesteuer zahlen.

Die Hunderasse spielt bei der Versteuerung eine große Rolle. Denn wenn ein Hund auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren aufweist, wird er als Kampfhund eingestuft. Der Besitzer muss dann oft das Vielfache des normalen Steuersatzes zahlen, um einen solchen Hund bei sich wohnen zu lassen. In Altdorf beträgt die Steuer für einen sogenannten Kampfhund 250 Euro, in Schwarzenbruck und Winkelhaid 600 Euro und in Feucht zahlt der Besitzer stolze 1000 Euro im Jahr.

Weist ein potentieller Kampfhund diese Verhaltensmerkmale jedoch nicht auf, kann sein Eigentümer mit einem so genannten Negativzeugnis Geld sparen. Mit der Vorlage eines Sachverständigengutachtens, welches nachweist, dass das Tier nicht aggressiv beziehungsweise gefährlich ist, kann man sich bei der Gemeinde ein Unbedenklichkeitszeugnis ausstellen lassen. Damit verlangen Altdorf und Feucht nur noch die Hälfte des Kampfhund-Satzes und Schwarzenbruck und Winkelhaid sogar den normalen Steuersatz, der für alle Hunde gilt.

In Burgthann gibt es dafür gar keine Regelung. Die Gemeinde hat nämlich festgelegt, dass in ihrem Gebiet keine Hunde gehalten werden dürfen, die einen Wesenstest für ein solches Negativzeugnis nicht bestehen.

Doch wo fließen die Gelder eigentlich hin, die Hundebesitzer jährlich für ihre Vierbeiner an die Gemeinden zahlen? In den meisten Kommunen fließt das Geld in die normale Steuerkasse, denn sie sind nicht zu einer zweckgebundenen Verwendung verpflichtet.

"In Burgthann stellen wir Hundetoiletten auf und kümmern uns um Gehsteigreinigungen, um Hinterlassenschaften zu beseitigen. Alles in allem geben wir also das Geld, das durch die Hunde reinkommt, auch wieder für sie aus", sagt Gemeindemitarbeiter Gerald Batke. In Burgthann haben Hundebesitzer und ihre tierischen Freunde also einen direkten Nutzen von dem jährlichen Beitrag.

Für alle Tierliebhaber, die mit dem Gedanken spielen, einen Hund aus dem Tierheim bei sich aufzunehmen: Wer ein Hund aus dem Tierheim in Feucht zu sich holt, dem wird nach einer Haltungsdauer von zwei Jahren auf Antrag nachträglich eine Steuerbefreiung von 12 Monaten gewährt. Damit tut man also nicht nur dem Tier etwas gutes, sondern gleichzeitig auch dem eigenen Geldbeutel.

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