Bericht: 50.000 Vögel in der Oberpfalz nach Vogelgrippe-Ausbruch gekeult

4.3.2021, 18:50 Uhr
In bayerischen Risikogebieten für die Vogelgrippe soll eine Stallpflicht gelten.

© Fotostand / Freitag via www.imago-images.de, NN In bayerischen Risikogebieten für die Vogelgrippe soll eine Stallpflicht gelten.

Wie das Landratsamt Schwandorf mitteilt, wurde der Ausbruch am Mittwoch bekannt. Betroffen sei demnach ein Betrieb im Nittenauer Ortsteil Stadl (Landkreis Schwandorf). Daraufhin legten die Verantwortlichen einen Sperrbezirk rund um die Orte Nittenau und Bruck i.d.Opf. fest. Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, wurden vorsorglich 50.000 Tiere gekeult, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

Im Kampf gegen die sich ausbreitende Geflügelpest wird außerdem bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Bislang seien im Freistaat 23 Fälle der auch Vogelgrippe genannten Krankheit bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen festgestellt worden, teilte das Umweltministerium am Donnerstag in München mit.

Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der schon bislang geltenden Sicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung verhindert werden. Die Tierseuche, die sich seit dem Herbst in Deutschland ausbreitet, gilt für Menschen als ungefährlich, jedoch liegen die Erkrankungs- und Sterberaten für Hühner und Puten teilweise bei 100 Prozent.


Erstmals Fälle von Vogelgrippe-Virus H5N8 bei Menschen nachgewiesen


Die Details der Stallpflicht in Risikogebieten und andere Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie sollen auf die örtlichen Gegebenheiten wie Rastplätze von Zugvögeln abgestimmt sein.

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