Beweisanträge in S-Bahn-Prozess: Werden Plädoyers verschoben?

11.12.2019, 13:02 Uhr
Während sich ein Jugendlicher durch einen Sprung im letzten Moment retten konnte, wurden die zwei anderen jungen Männer von einem einfahrenden Zug überrollt und getötet.

© ToMa-Fotografie Während sich ein Jugendlicher durch einen Sprung im letzten Moment retten konnte, wurden die zwei anderen jungen Männer von einem einfahrenden Zug überrollt und getötet.

Im Prozess um einen tödlichen Streit an einer Nürnberger S-Bahnstation entscheidet das Landgericht Nürnberg-Fürth über Beweisanträge der Verteidigung. Diese seien für den Fall gestellt worden, dass das Gericht von einem Tötungsvorsatz ausgehe, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Unklar war daher zunächst, ob wie ursprünglich geplant am selben Tag die Plädoyers gehalten werden, wie ein Gerichtssprecher sagte.


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Vor der Jugendkammer des Gerichts müssen sich zwei zur Tatzeit 17-jährige Jugendliche wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Sie sollen Ende Januar nach einem Discobesuch drei 16-jährige Jugendliche bei einer körperlichen Auseinandersetzung am Bahnsteig der Station Frankenstadion ins Gleisbett gestoßen haben.

Während sich ein Jugendlicher durch einen Sprung im letzten Moment retten konnte, wurden die zwei anderen jungen Männer von einem einfahrenden Zug überrollt und getötet.

Ein Verteidiger beantragte, weitere Zeugen zu hören, die während des Vorfalls am Bahnhof anwesend waren. Der Anwalt des zweiten Angeklagten beantragte, weitere Polizeibeamte zu hören, die seinen Mandanten nach dem Vorfall vernahmen. Außerdem beantragte er unter anderem die Verlesung eines Briefes jenes Jugendlichen, der ebenfalls ins Gleisbett stürzte, sich aber in letzter Sekunde vor dem einfahrenden Zug retten konnte.


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Die Verteidiger der Angeklagten bestritten bis zuletzt eine Tötungsabsicht. In Briefen entschuldigten sich ihre Mandanten bei den Familien der beiden getöteten Jugendlichen und zahlten an die als Nebenkläger auftretenden Familien Beträge von 10.000 Euro beziehungsweise 10.250 Euro. Der Prozess ist nach dem Jugendgerichtsgesetz nicht öffentlich.

Staat und Justiz müssten angemessen reagieren

Der Vater eines der getöteten Jugendlichen sagte am Rande der Verhandlung, er bedauere, dass sich die Angeklagten im Prozess nicht selbst zu der Tat geäußert hätten. "Unsere Söhne haben versucht, schlichtend einzugreifen. Sie sind geschubst worden, es ist nicht aus einer Rangelei entstanden." Der Umgang der Gesellschaft mit Gewalt zeige sich auch darin, ob von Staat und Justiz angemessen darauf reagiert wird. "Verstärkte Polizeipräsenz und Videoüberwachung auf Bahnsteigen helfen nicht, wenn nicht auch angemessene Urteile gesprochen werden, die eine bestimmte Abschreckungswirkung haben", sagte er.


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Bundesweit sorgen Angriffe auf Bahnhöfen immer wieder für Entsetzen. Ende Oktober starb im Berliner U-Bahnhof Kottbusser Tor ein 30-Jähriger, der vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen wurde. Im Juli war ein achtjähriger Junge im Frankfurter Hauptbahnhof von einem Mann vor einen einfahrenden ICE in den Tod gestoßen worden. Als Konsequenz daraus kündigten Bundesregierung und Bahn an, die Videoüberwachung an Bahnhöfen auszuweiten.

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