Biergärten und Flugverkehr: Diese Corona-Änderungen gelten ab heute

18.5.2020, 06:33 Uhr

Außengastronomie

In Biergärten, Terrassen und andere Außenbereichen dürfen die bayerischen Gastronomen ab Montag wieder Gäste empfangen. Allerdings müssen die Gäste weiterhin den Sicherheitsabstand zueinander einhalten. Familien oder Mitglieder eines Haushalts dürfen aber gemeinsam an einem Tisch sitzen, das gilt auch für die Angehörigen eines weiteren Hausstands. Die Gäste müssen eine Maske tragen, sobald sie ihren Tisch verlassen, beispielsweise beim Toilettengang.


Biergartenbesuch ab Montag: Unsicherheit bei den Betreibern


Auch für das Personal gilt die Mundschutzpflicht, sobald sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können oder sich im Gastraum aufhalten. Wer allerdings auf lange Abende unter freiem Himmel gehofft hat, muss sich gedulden: Um 20 Uhr ist Schluss in der Außengastronomie.

Fern- und Flugverkehr

Im öffentlichen Nahverkehr müssen die Fahrgäste bereits seit April eine Maske tragen, nun gilt die Regelung auch für den Fernverkehr. Auch Fluggäste müssen ab Montag Mund und Nase bedecken. Die Maskenpflicht gilt sowohl am Flughafen, beispielsweise während der Sicherheitskontrollen, als auch später im Flugzeug.

Unterricht

Der nächste Schwung bayerischer Schüler kehrt am Montag in den Präsenzunterricht zurück. Davon betroffen sind die ersten Klassen der Grundschulen sowie alle fünften Klassen. Auch Sechstklässler, die die Realschule oder das Gymnasium besuchen, dürfen zurück in die Schule. Für Wirtschaftsschulen, Einrichtungen im Förderbereich sowie FOS und BOS gibt es außerdem einige Sonderregelungen. Genaueres finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums. Grundsätzlich gilt aber, dass der Unterricht gestaffelt und in geteilten Lerngruppen stattfinden soll.


Hier finden Sie täglich aktualisiert die Zahl der Corona-Infizierten in der Region. Die weltweiten Fallzahlen können Sie an dieser Stelle abrufen. Über aktuelle Entwicklungen in der Corona-Krise


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