Bamberg, Forchheim, Bayreuth

Bis 10. Januar: Keine aufschiebbaren Behandlungen mehr in 13 oberfränkischen Kliniken

6.12.2021, 07:30 Uhr
Das Klinikum Bayreuth und die Klinik Hohe Warte sind als Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser von der neuen Regelnung betroffen.

© Fotostand / K. Schmitt via www.imago-images.de Das Klinikum Bayreuth und die Klinik Hohe Warte sind als Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser von der neuen Regelnung betroffen.

In vielen bayerischen Landkreisen und größeren Städten sind die Intensivbetten knapp. Deswegen gibt es wachsende Probleme bei der Aufnahme und Versorgung von Notfallpatienten, die zum Teil über sehr weite Strecken transportiert werden müssen. Am Freitag mussten die ersten Intensivpatienten aus Bayern in andere Bundesländer verlegt werden.

Die dramatischen Entwicklung sind auch in den Krankenhäusern Oberfrankens deutlich spürbar, erklärt die Regierung von Oberfranken am Freitag in einer Pressemeldung. Die Entwicklung sei "dramatisch" und die Infektionszahlen stiegen "ungebremst exponentiell" an, zeigte sich die Pressestelle besorgt.

Die Regierung von Oberfranken kündigte daher Maßnahmen an. Seit 1. Dezember werden alle Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser der oberfränkischen Rettungszweckverbände dazu verpflichtet, sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von Corona-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren. Die Anordnung gilt zunächst bis einschließlich 10. Januar und betroffen sind die Zweckverbände Bamberg-Forchheim, Bayreuth-Kulmbach, Coburg und Hochfranken.

Bereits Mitte November hatten die vier Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung für ihren jeweiligen Rettungszweckverband in Oberfranken Anordnungen hinsichtlich der Organisation von aufschiebbaren elektiven Behandlungen erlassen. Diese Regelungen galten zunächst befristet bis 30. November. Zwischenzeitlich sei aber eine weitere entscheidende Verschlechterung der allgemeinen Versorgungslage in den Krankenhäusern eingetreten. Eine einheitliche Regelung für ganz Oberfranken sei deshalb erforderlich - auch mit dem Verweis, dass die Verlegung von Patienten innerhalb des Freistaats nicht mehr zu gewährleisten sei, so die Regierung Oberfranken.

Beispiele für aufschiebbare stationäre Behandlungen

Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betrifft Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß, nicht aber zeitkritische Operationen wie Herz- oder Tumor-Operationen. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.

"Weitere Bürde"

Die aktuelle Entwicklung gebe auch in Oberfranken großen Anlass zur Besorgnis, sagte Oberfrankens Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz am Freitag. Das Personal in den Kliniken arbeite bereits seit geraumer Zeit an der Belastungsgrenze. "Allen ist bewusst, dass die Absage oder Verschiebung von Behandlungen für viele Patientinnen und Patienten eine weitere Bürde darstellt. Die sich zuspitzende Lage in unseren Krankenhäusern erfordert jedoch ein entschiedenes Handeln", lässt sich Piwernetz in der Pressemeldung zitieren.

Auflistung der Covid-19 Schwerpunktkrankenhäuser

Bamberg-Forchheim: Sozialstiftung Bamberg, Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz gGmbH mit der Betriebsstätte Forchheim, Juraklinik Scheßlitz und Steigerwaldklinik Burgebrach.

Bayreuth-Kulmbach: Klinikum Bayreuth GmbH mit dem Klinikum Bayreuth und der Klinik Hohe Warte Bayreuth, Klinikum Kulmbach und Sana Klinik Pegnitz.

Coburg: Regiomed Klinikum Coburg, Helios Frankenwaldklinik Kronach un Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels.

Hochfranken: Sana Klinikum Hof, Kliniken Hochfranken mit den Betriebsstätten Münchberg und Naila sowie die Häuser Marktredwitz und Selb der Klinikum Fichtelgebirge gGmbH.

In jedem Regierungsbezirk gibt es Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser, in Oberfranken sind es 13. Zwei weitere Kliniken, die Klinik Neustadt bei Coburg und das Bezirksklinikum Obermain in Ebensfeld wurden nun verpflichtet, Kapazitäten für Covid-19-Patienten bereitzuhalten.

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