Boni-Affäre

Boni-Affäre: Scharfe Rüge für Bambergs Rathausspitze

8.6.2021, 11:02 Uhr
Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) steht jetzt unter Druck.

© Alexander Pohl/imago Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) steht jetzt unter Druck.

Die Stadtverwaltung mit OB Andreas Starke (SPD) an der Spitze habe Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Überstundenpauschalen gewährt, obwohl eine Zeiterfassung nicht oder nur teilweise erfolgt sei, heißt es in dem Prüfbericht der Bezirksregierung für die fraglichen Jahre 2011 bis 2017. "Mangels Nachweis lagen die Voraussetzungen für diese Zahlungen damit nicht vor." Das gelte auch im Hinblick auf die Auszahlungen von Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit.

Verstoß gegen Tarifvertrag

Die Gewährung solcher Pauschalen über einen längeren Zeitraum komme einer dauerhaften Anordnung von Überstunden gleich. Dies stelle letztlich einen Verstoß gegen die Regelungen des Tarifvertrags oder der bayerischen Arbeitszeitverordnung dar. Dort ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit festgelegt.


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Grundsätzlich könnten Überstunden, so die Regierung in Bayreuth, nur bei vorübergehend auftretendem Bedarf angeordnet werden. Zudem seien die dann grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Nur wenn dies nicht möglich sei, sei eine Bezahlung zulässig.

Ohne Zeiterfassung

Für die Spitze der Bamberger Stadtverwaltung kommt es aber noch dicker. Die Regierung hält nämlich fest: "Eine Aussage dazu, ob in den genannten Fällen Überstunden oder Mehrarbeit tatsächlich geleistet worden sind, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden. Diese Frage lässt sich wegen der fehlenden Zeiterfassung durch die Regierung nicht abschließend beurteilen."

Mittlerweile sind die Missstände offenbar behoben. Mit der Einstellung der Zahlung von Pauschalen spätestens zum 30. September 2019 und der Anweisung, dass alle Rathausmitarbeiter ab 1. April an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, habe die Stadt, so Bayreuth, die Grundlagen dafür gelegt, diese Angelegenheiten für die Zukunft "rechtskonform abzuwickeln".

Anwaltskanzlei eingeschaltet

Auch bei der Gewährung von Leistungsprämien seien die notwendigen Begründungen nicht ausreichend dargelegt, fährt die Regierung von Oberfranken in ihrem Prüfbericht fort. Die Stadt prüfe bereits selbst, inwieweit Rückforderungs- und Haftungsansprüche gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen. Die Stadt habe bereits ein Anwaltskanzlei eingeschaltet.

Ins Rollen gebracht hatte die Angelegenheit ein Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV), der im vergangenen Jahr bekannt geworden war. Erst Ende Mai hatten die Coburger Kripo und die Staatsanwaltschaft Hof das Bamberger Rathaus und Häuser führender Mitarbeiter der Stadtverwaltung durchsucht. Es besteht der Verdacht der Untreue.

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