Braucht Bayern eine Amtszeitbegrenzung für Bürgermeister?

12.4.2019, 19:18 Uhr
Es gibt zwar eine Altersgrenze nach oben, aber: Ein Politiker darf sich beliebig oft zu Kommunalwahlen aufstellen lassen. Es gibt keine Amtszeitbegrenzung.

© Pixabay Es gibt zwar eine Altersgrenze nach oben, aber: Ein Politiker darf sich beliebig oft zu Kommunalwahlen aufstellen lassen. Es gibt keine Amtszeitbegrenzung.

Der berufsmäßige erste Bürgermeister wird in Bayern für die Dauer von sechs Jahren gewählt, und zwar direkt von den Bürgern. Meist geschieht das gleichzeitig mit der Wahl des Gemeinderates, wenn der Beginn der Bürgermeisteramtszeit mit dem Beginn der Wahlzeit des Gemeinderates zusammenfällt.

Wer sich als Kandidat für die Bürgermeisterwahl aufstellen lassen will, muss dabei volljährig sein und seit mindestens drei Monaten in dem jeweiligen Wahlkreis wohnen.

Altersgrenze bei 67

Eine Begrenzung, wie oft man sich in einer Kommune zum Bürgermeister wiederwählen lassen kann, gibt es in Bayern zwar nicht. Dafür gibt es aber eine Altersgrenze nach oben: An dem Tag, an dem die Amtszeit beginnt, darf der Gewählte nicht älter als 67 Jahre sein.

In der Region kommt es deswegen auch nicht selten vor, dass Bürgermeister mehr als 30 Jahre im Amt sind: Hartwig Reimann war beispielsweise 38 Jahre Oberbürgermeister von Schwabach, bis er 2008 nicht mehr antrat. Ganze 36 Jahre hatte auch Erwin Zeiß das Amt des Bürgermeisters des Marktes Igensdorf inne. In Nürnberg hält Andreas Urschlechter den Rekord. Er war von 1957 bis 1987 Oberbürgermeister.

Söder für Begrenzung

Die Diskussion um eine Amtszeitbegrenzung wird auch für das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten geführt. Bislang gibt es im Freistaat keine entsprechende Grenze. Ministerpräsident Markus Söder hatte im vergangenen Jahr die Debatte entfacht und eine Verfassungsänderung vorgelegt, mit der er die maximale Amtszeit auf zehn Jahre, also zwei Legislaturperioden, beschränken wollte. Die Opposition im Landtag stimmte allerdings gegen die Änderung. Die benötige Zweidrittelmehrheit für den Beschluss kam deshalb bei der Abstimmung nicht zusammen.


Was denken Sie über eine Amtszeitbegrenzung für Bürgermeister? Schreiben Sie Ihre Meinung, diskutieren Sie hier in unserem Leserforum unter diesem Artikel mit! Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie sich mit Ihrem vollen Namen, Ihrer postalischen Adresse und Ihrer Mailadresse registrieren. Falls Sie bereits einen Login besitzen, bei dem die Anschrift noch fehlt, bitten wir Sie, diese Daten zu ergänzen. Derzeit sind die Angaben zur Adresse noch freiwillig.

Im Leserforum werden wir aber nur Kommentare zulassen, bei denen auch die Angaben "Straße/Hausnummer sowie PLZ/Ort" ausgefüllt wurden. Dennoch wird Ihr Kommentar online nur unter dem von Ihnen gewählten Nickname zu lesen sein.

Meinungsbeiträge sind auch per Mail an nn-leserbriefe@pressenetz.de (Stichwort: Amtszeitbegrenzung) möglich. Eine Auswahl der Einsendungen wird gegebenenfalls auch auf der gedruckten Meinungsseite in den Nürnberger Nachrichten mit Angabe des Namens und des Wohnorts (ohne Straßenangabe) erscheinen. Falls Sie damit nicht einverstanden sein sollten, bitten wir Sie, dies in Ihrem Kommentar zu vermerken.

Keine Kommentare