Corona-Fälle: Das ist die Strategie der Behörden in Bayern

3.3.2020, 17:06 Uhr
Corona-Fälle: Das ist die Strategie der Behörden in Bayern

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Jeder Corona-Patient wird derzeit grundsätzlich im Krankenhaus behandelt. Dazu teilt Katrin Grimmer, Sprecherin des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), mit: "Auf Grundlage der ständig aktualisierten Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI) werden in der aktuellen Lage der Ausgangsherd der Infektion ermittelt, Kontaktpersonen ausfindig gemacht, beraten und deren Ansteckungsrisiko eingeschätzt."

Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, die Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten zu ermitteln. Dabei gehen die Mediziner zwei Tage vor den Erkrankungszeitpunkt zurück, denn in diesem Zeitraum können die Betroffenen bereits ansteckend sein.

Bei den Kontaktpersonen unterscheidet man zwischen Kategorie 1 und 2, erläutert Dr. Alice Schaffer vom Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg: "Kategorie 1 betrifft höheres Infektionsrisiko - also, wenn man eine Viertelstunde lang face to face spricht. Dabei kann es zur Tröpfcheninfektion kommen." Um diese Personengruppe kümmert sich das Amt besonders. In Kategorie 2 fallen Menschen, die weiter entfernt sind - etwa wenn ein Lehrer an der Tafel spricht und Schüler in der letzten Bank sitzen.

So läuft die häusliche Quarantäne

Das Gesundheitsamt kann Quarantänemaßnahmen anordnen - im eigenen Zuhause oder im Krankenhaus. Bei der häuslichen Quarantäne ruft die Behörde, so Schaffer, einmal täglich an und erkundigt sich nach dem aktuellen Zustand. Nach einer 14-tägigen Inkubationszeit wird geprüft, ob eine Infektion vorliegt.

Dazu führt Katrin Grimmer vom LGL aus: "Durch diese Maßnahmen sollen Infektionsketten möglichst rasch unterbrochen werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und die Bevölkerung vor dieser Infektionskrankheit zu schützen. Dieses Vorgehen hat sich bei den bisher in Bayern aufgetretenen Fällen erfolgreich bewährt."


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Auch einschneidende Maßnahmen möglich

Der Schutz der Bevölkerung in Bayern habe oberste Priorität - es könnten laut Grimmer auch einschneidende Maßnahmen vorgenommen werden, um eine Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. So haben die Gesundheitsbehörden durch das Infektionsschutzgesetz verschiedene Möglichkeiten und Befugnisse, um Infektionsschutzmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen.

Wichtig sei aber, immer im konkreten Einzelfall zu entscheiden und dabei mit Augenmaß vorzugehen. "Das heißt: Bevor über die Abriegelung einer Stadt entschieden wird, sollte zunächst auf andere Lösungsmöglichkeiten gesetzt werden", so Grimmer. Bei einer Häufung von Erkrankungsfällen käme daher zum Beispiel das Schließen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Universitäten und das Verbot öffentlicher Veranstaltungen durch die Kreisverwaltungsbehörde in Frage.

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