Corona-Hilfen: Lohnt sich der Antrag für Kleinbetriebe?

21.3.2021, 05:50 Uhr
Tische und Stühle eines Restaurants  wurden zusammengestellt und mit einem Schloss gesichert: Der Lockdown hat die Gastronomie lahmgelegt.

© Hendrik Schmidt, dpa Tische und Stühle eines Restaurants  wurden zusammengestellt und mit einem Schloss gesichert: Der Lockdown hat die Gastronomie lahmgelegt.

Eine Gastronomin aus dem Landkreis Neumarkt ist verärgert: Nicht nur, dass ihre beiden Gaststätten seit Monaten geschlossen sind, dazu kommt, dass sich ein Antrag auf Corona-Hilfen offenbar nicht mehr lohnt. "Das sagte mir mein Steuerberater", erklärt die Frau.
480 Euro hätte sie für den einen Betrieb für Januar vom Staat bekommen, 460 Euro hätte der Steuerberater gekostet. "Er meinte, da brauchen wir keinen Antrag zu stellen", sagt die Wirtin.


Endlich Corona-Hilfen? Das Misstrauen der Brauer ist berechtigt


Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt: "Die Bundesregierung hat entschieden, im Antragsverfahren einen sogenannten prüfenden Dritten hinzuzuziehen. Prüfende Dritte sind Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die als Angehörige dieser Berufsstände auch Gewähr für die Qualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen."

Ausnahmen sind nicht geplant

Grund dafür sei unter anderem, dass die Überbrückungshilfe III seit 3. März auch Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro, also auch große Mittelständler, beantragen können.


Betrugsverdacht bei Corona-Hilfen: Bund stoppt Zahlungen


Dass – wie es im Rahmen der November- und Dezemberhilfe möglich war – Soloselbstständige ohne das Hinzuziehen eines Steuerberaters einen Antrag stellen, sobald die Höhe der Hilfen höchstens 5000 Euro beträgt, ist laut Ministerium nicht geplant. Auch für kleine Betriebe sei keine Ausnahme vorgesehen.

"Die notwendigen Angaben für eine Antragstellung wurden erweitert, um Sicherheitslinien einzuziehen und Missbrauch vorzubeugen", begründet die Behörde. Dafür werde jedoch ein Teil der Gebühren, die für "prüfende Dritte" anfallen, vom Staat übernommen. "Die Steuerberaterkosten für die Antragstellung werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig je nach Höhe des Umsatzeinbruchs erstattet. Das heißt, wenn zum Beispiel 90 Prozent der Fixkosten eines Unternehmens im Rahmen der Überbrückungshilfe erstattet werden, dann werden die Steuerberaterkosten für die Antragsstellung ebenfalls in Höhe von 90 Prozent bezahlt", erklärt das Wirtschaftsministerium.

Die Neumarkter Gastronomin wusste von dieser Regel jedoch nichts. Laut Ministerium sollten "die prüfenden Dritten" die Kunden informieren und die anfallenden Steuerberatungskosten bei der Antragsstellung der Hilfen gleich mit beantragen. Wie viel der Staat für diese Gebühren ausgibt, dazu gebe es keine konkreten Zahlen.

Im Internet kursieren Listen, wie viel Steuerberater für die Antragsstellung verlangen können, gestaffelt nach Größe des Unternehmens. Doch offiziell gibt es dafür laut Bundessteuerberaterkammer keine Richtlinien. Es handele sich um Einzelfallentscheidungen.

Auswirkungen auf die Steuererklärung

Dass die Steuerberater nun Überbrückungshilfen beantragen, hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärung. "Für Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, wurde die Abgabefrist um sechs Monate bis zum 31. August 2021 verlängert", erklärt die Bundessteuerberaterkammer.

Der Deutsche Steuerberaterverband äußert sich dagegen zu diesem Thema nicht. Auf Nachfrage unter anderem dazu, wie Steuerberater die Anträge zusätzlich zur eigentlich Arbeit überhaupt schaffen, heißt es: "Aus Kapazitätsgründen können wir Sie derzeit bedauerlicherweise bei Ihrer Anfrage nicht unterstützen."

Verwandte Themen