Impfausweis nicht unbedingt nötig

Corona-Impfung: Was muss ich zum ersten und zweiten Termin mitbringen?

10.8.2021, 13:33 Uhr

Seit dem 1. Juli gilt in Bayern die Impfpriorisierung nicht mehr. Seitdem wird auch in Impfzentren unabhängig von Vorerkrankungen und Berufen geimpft, es zählt nur noch das Anmeldedatum. Damit spart man sich für den Impftermin das Heraussuchen von einigen Nachweisen. Ganz ohne Unterlagen sollte man trotzdem nicht beim Impfarzt erscheinen.

Corona: Was muss ich zum ersten Impftermin mitbringen?

Ausweis: Beim Impftermin wird anhand des Personalausweises oder Reisepasses im System hinterlegt, wer geimpft worden ist. Bei einem ausländischen Personalausweis oder Reisepass wird ein zusätzliches Dokument benötigt, in dem die aktuelle Meldeadresse zu finden ist, zum Beispiel die Meldebescheinigung.

Impfausweis: Hier wird die Corona-Impfung offiziell eingetragen, damit Sie später nachweisen können, dass Sie diese auch wirklich erhalten haben. Sollten Sie den Ausweis nicht mehr finden, wird Ihnen im Impfzentrum oder beim Arzt eine Impfbescheinigung ausgestellt.

Einladung mit Termin: Ohne nachgewiesenen Termin dürfen Sie das Impfzentrum gegebenenfalls nicht betreten. Beim Hausarzt, der seine Patienten kennt, ist die Lage natürlich anders. Auch hier sollte man aber nur nach Absprache erscheinen. Gleiches gilt für die Impfung beim Betriebsarzt oder Facharzt. Eine Ausnahme stellen natürlich offene Impftermine dar, die von der Impfstelle als solche angekündigt wurden.

Falls vorhanden: Herzpass, Diabetikerausweis, Allergiepass oder Medikamentenliste: Anhand dieser Angaben stellt der Arzt fest, ob Sie die Impfung erhalten dürfen oder ob sie für Sie womöglich mit zu vielen Risiken behaftet ist. Der Hausarzt hat diese Informationen meist bereits vorliegen.

Optional das Aufklärungsmerkblatt: Dort werden wichtige Fragen rund um die Impfung beantwortet. Wer will, kann sich das Dokument schon vorab ansehen und ausfüllen. Hier finden Sie den Link zum Aufklärungsmerkblatt für mRNA-Impfstoffe (BioNTech/Pfizer und Moderna) beziehungsweise das Aufklärungsblatt für Vektor-Impfstoffe (Astrazeneca, Johnson & Johnson). Vor Ort klärt zudem die Ärztin oder der Arzt über die Risiken der Impfung auf.


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Außerdem wird ein Anamnesebogen mit Einwilligungserklärung ausgefüllt, der ebenfalls online abrufbar ist: hier für mRNA-Impfstoffe (BioNTech/Pfizer und Moderna) und hier für Vektor-Impfstoffe (Astrazeneca, Johnson & Johnson).

Was brauche ich für die zweite Impfung?

Bei einer Zweitimpfung wird ebenfalls der Personalausweis vorgezeigt. Zudem sollte die Impf-Dokumentation der ersten Impfung mitgebraucht werden, entweder in Form des Impfpasses oder der Impfbescheinigung des ersten Termins. Hat man den Impfpass dabei, wird dort die zweite Impfung eingetragen. Die vollständige Impfung kann nicht mit dem gelben Impfpass, sondern auch digital nachgewiesen werden. Dazu braucht es den passenden QR-Code. Den erhält man beim Impfarzt oder in einer Apotheke, wenn man seine Impfbescheinigung vorlegt.

Weitere Informationen zum Ablauf der Impfung erhalten Sie auch auf der Website des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Wichtig: Wer woanders schneller drankommt als im Impfzentrum, sollte seinen Eintrag im Bayerischen Impfportal BayIMCO löschen, damit keine Termine blockiert werden. Umgekehrt bitten die Praxen darum, dass man Bescheid gibt, wenn man im Impfzentrum gegen das Coronavirus immunisiert wurde und keinen Platz mehr auf der Warteliste benötigt.

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